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  • · Fachbeitrag · Wirtschaftlichkeitsprüfung, Teil 1

    Die Wirtschaftlichkeitsprüfung ‒ Grundlagen zum Wirtschaftlichkeitsgebot und zu Prüfmethoden

    von Yvonne Lindner, ZMV, Jena, www.dentalcheck-thueringen.de

    | Die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen) und die gesetzlichen Krankenkassen haben den gesetzlichen Auftrag, die Wirtschaftlichkeit der vertragszahnärztlichen Versorgung zu überwachen. Dazu bilden diese Instanzen eine regionale Prüfstelle sowie einen Beschwerdeausschuss. Die Kontrolle der Wirtschaftlichkeit erfolgt durch Auffälligkeits- oder Stichprobenprüfungen (Zufälligkeitsprüfung) der zahnärztlichen Leistungsabrechnung. Diese neue Beitragsserie bringt alle wichtigen Punkte zum Thema „Wirtschaftlichkeit“ auf den Punkt, zeigt häufig geprüfte Leistungen auf und gibt Ihnen wertvolle Tipps, wie Sie Ihr Honorar bei einer Wirtschaftlichkeitsprüfung sichern. |

    Das „berühmte“ Gebot der Wirtschaftlichkeit

    Die gesetzliche Vorschrift zum Wirtschaftlichkeitsgebot findet sich in § 12 Abs. 1 SGB V. Dort heißt es: „Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein, sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.“

     

    Inhaltlich bedeutet die Erfüllung der Kriterien: