· Fachbeitrag · Zahnärztliche Befunderhebung (Teil 1)
Die BEMA-Abrechnung der Befunderhebung ‒ Untersuchung nach 01 und PSI-Code
| Zur vertragszahnärztlichen Versorgung gehören unter anderem die Befunderhebung und Diagnose sowie ihre Dokumentation. Diese Leistungen reduzieren sich keineswegs nur auf die 01-Untersuchung. Es gibt etliche weitere Untersuchungs- und Befunderhebungsmethoden, die laut den verschiedenen Richtlinien des G-BA (Gemeinsamer Bundesausschuss) situationsbezogen erbracht und abgerechnet werden können. Diese Leistungen stellt AAZ in einer kleinen Beitragsserie vor. In Teil 1 geht es um die Untersuchung nach BEMA-Nr. 01 sowie die Erhebung des PSI-Codes. |
Anlässe für Befunderhebungen
Die Maßnahmen der Befunderhebung sind insbesondere vom Anlass, der den Patienten zum Zahnarztbesuch führt, abhängig. Anlässe können sein:
- Eingehende Untersuchung, motiviert durch
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