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  • · Zahnersatz

    Gewährleistung beim Zahnersatz ‒ Fristen und Berechnungsgrundlagen bei GKV-Patienten

    Bild: ©mohamed Hassan - pixabay.com

    von Julia Gabriel, Zahnmed. Abrechnungsservice Saarbrücken, zmas.de

    | Jede Zahnarztpraxis kommt hin und wieder in die Situation, dass ein relativ neuer Zahnersatz von einem Patienten beanstandet wird oder Beschwerden auftreten. Nicht immer handelt es sich jedoch um einen mangelhaften Zahnersatz bzw. einen Gewährleistungsfall. Welche Kriterien zu prüfen sind und was das für die Abrechnung bei GKV-Patienten bedeutet, wird nachfolgend ‒ auch anhand von Beispielsfällen ‒ dargestellt. |

    Gewährleistungsfall ‒ ja oder nein?

    Im Zusammenhang mit dieser Frage müssen unter anderem folgende Punkte geklärt werden:

     

    • Liegt ein Mangel des Zahnersatzes vor?