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  • · Nachricht · Zahnersatz

    Neue Festzuschuss-Beträge für Zahnersatz ab dem 01.01.2025

    | Die Höhe der Festzuschüsse für Zahnersatz wird angepasst. Wie die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) am 27.11.2024 per Rundschreiben (online unter iww.de/s12045 ) mitteilt, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 21.11.2024 einen entsprechenden Beschluss gefasst. Dieser tritt rückwirkend zum 01.01.2025 in Kraft. Am 06.12.2024 erklärte das Bundesgesundheitsministerium, dass es den Beschluss nicht beanstandet. |

     

    Bei der Anpassung der Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge wurden der um 4,41 Prozent gestiegene neue Punktwert für Zahnersatz (AAZ 12/2024, Seite 1; Abruf-Nr. 50243266) und die ebenfalls um 4,41 Prozent gestiegenen Preise für zahntechnische Leistungen (AAZ 12/2024, Seite 1; Abruf-Nr. 50240448) berücksichtigt. Auch für Verbrauchsmaterialien wurde eine Steigerung im gleichen Maße zugrunde gelegt.

    Quelle: Ausgabe 01 / 2025 | Seite 1 | ID 50253868