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Neue Festzuschuss-Beträge für Zahnersatz ab dem 01.01.2025
| Die Höhe der Festzuschüsse für Zahnersatz wird angepasst. Wie die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) am 27.11.2024 per Rundschreiben (online unter iww.de/s12045 ) mitteilt, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 21.11.2024 einen entsprechenden Beschluss gefasst. Dieser tritt ggf. rückwirkend zum 01.01.2025 in Kraft. Bislang steht noch die rechtsverbindliche Prüfung durch das Bundesgesundheitsministerium aus. |
Bei der Anpassung der Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge wurden der um 4,41 Prozent gestiegene neue Punktwert für Zahnersatz (AAZ 12/2024, Seite 1; Abruf-Nr. 50243266) und die ebenfalls um 4,41 Prozent gestiegenen Preise für zahntechnische Leistungen (AAZ 12/2024, Seite 1; Abruf-Nr. Abruf-Nr. 50240448) berücksichtigt. Auch für Verbrauchsmaterialien wurde eine Steigerung im gleichen Maße zugrundegelegt.