· Fachbeitrag · Zahntechnik
So optimieren Sie Ihren Umsatz mit Chairside-Leistungen!
von Birgit Brunn, ZMV und Praxismanagerin, Oldenburg
| Wer über die Optimierung seiner Abrechnung nachdenkt, kommt an Chairside-Leistungen nicht vorbei. Einwände wie „aber wir haben gar kein Praxislabor“ oder „ich habe die komplette Behandlung im Behandlungszimmer vorgenommen“ müssen anders gedacht und interpretiert werden. Denn eine innovative und kostendeckende Abrechnung mittels Chairside-Leistungen ist inzwischen essenziell. Jeder Zahnarzt erbringt regelmäßig zahntechnische Leistungen am Behandlungsstuhl. Und jeder arbeitet mit einem eigenen oder gewerblichen Dentallabor. Das Desinfizieren jedes an das Labor ausgehenden Werkstücks am Behandlungsstuhl sollte nach einer BEB-Ziffe berechnet werden ‒ auch bei GKV-Patienten (in diesem Fall rein privat). Doch gibt es hier noch viele andere Umsatzpotenziale. |
Erstellen Sie Ihre eigene BEB!
Da die BEB keine Vorgaben zu Abrechnungsziffern oder Beträgen kennt, verzichtet dieser Beitrag auf BEB-Ziffern oder Kürzel, sondern beschränkt sich auf allgemeine Hinweise.
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