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  • 01.01.2005 |

    01.01.2005 | Zahnersatz

    Wie wird das Wiedereinsetzen verblockter Kronen abgerechnet?

    Frage: „Wir haben bei einer Patientin die vorhandenen Kronen 12 – 22 nach einer Füllungstherapie wieder eingesetzt. Die Kronen 12, 11 und 21, 22 waren jeweils verblockt. Wie rechnen wir nun das Wiedereinsetzen dieser verblockten Kronen ab?“  

     

    Antwort: Bis Ende 2003 musste das Wiedereinsetzen verblockter Kronen je nach Anzahl unter der Bema-Nr. 95 a oder b abgerechnet werden, in deren Leistungstext auch vom Wiedereinsetzen „festsitzender Schienen“ die Rede war. Dieser Passus ist mit der Bema-Umstrukturierung gestrichen worden, was insofern konsequent ist, als verblockte nun ebenso wie einzelne Kronen unter der Nr. 20 und nicht mehr unter der Nr. 91 berechnet werden. Für das Wiedereinsetzen sämtlicher unter die Nr. 20 fallender Kronen – gleichgültig ob einzeln oder verblockt – ist aber die Nr. 24 a anzusetzen. In Ihrem Fall kann die Ziffer viermal abgerechnet werden.  

     

    Quelle: Ausgabe 01 / 2005 | Seite 18 | ID 84642