29.07.2010 | Abrechnung
7 Grundsätze: So verschenken Sie kein Geld
Die Bürokratie in der Zahnarztpraxis nimmt ständig zu. Oft wird eine zahnärztliche Behandlung durch einen Verwaltungsaufwand begleitet, der bis zu einem Drittel der Behandlungszeit zusätzlich erfordern kann. Wie Sie diese Quote deutlich senken können, erfahren Sie in diesem Beitrag.
1. Hilfen durch gezielte Fragen auf dem Anmeldeformular
Wichtig ist vorab im Anamnesebogen bzw. auf dem Anmeldeformular der Name der privaten Versicherung des Patienten. Die meisten Versicherungen haben ein Erstattungsverhalten, das sich regelmäßig wiederholt. Somit kann der Patient von der Praxis bereits im Vorfeld einer Behandlung über die gängigen Erstattungsprobleme informiert werden.
Auch die Frage nach der Beihilfeberechtigung sollte im Anamnesebogen aufgeführt sein. Gerade bei Beihilfe-Patienten ist es sinnvoll, ihnen vor der Behandlung die Rechtsbeziehungen zwischen Zahnarzt und Patient und die ausschließlich für den Patienten geltenden Beihilfebestimmungen ausführlich zu erläutern. Letztere unterscheiden sich oft von den GOZ-Bestimmungen, wodurch der Patient je nach Behandlungsumfang einen größeren Betrag oder die gesamte Behandlung nicht erstattet bekommt.
Außerdem sollte nach einer Zahn-Zusatzversicherung gefragt werden. Patienten wissen oft gar nicht, dass sie gegebenenfalls Leistungen von ihrer privaten Zusatzversicherung bekommen, die außerhalb der vertragszahnärztlichen Versorgung liegen. Auch hier ist der Name der Versicherung von Vorteil, denn das Erstattungsverhalten der Versicherungen ist gegenüber Privat- und Kassenpatienten oft identisch.
2. (Kartei-)Dokumentation
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