01.06.2007 | Abrechnung nach Bema und GOZ
Definitionen abrechnungstechnischer Begriffe: So rechnen Sie richtig und vollständig ab!
Aus Anfragen unserer Leser wird deutlich, dass manche Unklarheiten aus einem falschen Verständnis abrechnungstechnischer Begriffe herrühren, die in der Kassen- und Privatabrechnung unterschiedliche Bedeutungen haben. Dies nehmen wir zum Anlass, im folgenden Beitrag die wichtigsten immer wiederkehrenden Bezeichnungen genauer zu erläutern.
Der Krankheitsfall
Als Krankheitsfall gilt sowohl bei Kassen- als auch Privatpatienten der Zeitraum, der für die Behandlung einer Krankheit erforderlich ist. Dies ist gleichbedeutend mit der Zeit, die verstreicht, bis die bei der eingehenden Untersuchung festgestellten Befunde behoben sind. Ist beispielsweise nur Zahnstein zu entfernen oder ein einziger Zahn mit einer Füllung zu versorgen, so ist der Krankheitsfall nach einer einzigen Sitzung abgeschlossen.
Folgt der Untersuchung dagegen eine umfangreiche Gebisssanierung mit Parodontaltherapie und prothetischer Versorgung, so kann sich ein Krankheitsfall auch über viele Monate, ja sogar länger als ein Jahr hinziehen. Erstreckt sich die Behandlung einer Zahn-, Mund- oder Kieferkrankheit beim Kassenpatienten über mehrere Quartale, so handelt es sich dennoch um einen einzigen zusammenhängenden Krankheitsfall. Umgekehrt können aber auch mehrere Krankheitsfälle in ein einziges Quartal fallen.
Der Behandlungsfall
Dagegen versteht man unter einem Behandlungsfall in der Kassen- und Privatabrechnung gänzlich unterschiedliche Zeiträume. Für einen Kassenpatienten entspricht ein Behandlungsfall exakt dem Zeitraum eines Quartals. Erscheint er daher erst kurz vor Quartalsende und erstreckt sich die Behandlung auf das neue Quartal, so liegen auch dann zwei Behandlungsfälle vor, wenn je Quartal nur eine einzige Sitzung anfällt.
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