27.06.2008 | Abrechnung nach Bema und GOZ
Knifflige Abrechnungsfragen – kurz beantwortet
Nachfolgend stellen wir Ihnen erneut schwierige Abrechnungsfragen, deren korrekte Beantwortung Sie als Kenner der Materie ausweist. Den ersten Teil finden Sie in „Abrechnung aktuell“ Nr. 6/2008, Seiten 8 bis 10.
Wann ist nur einer von zwei Eckenaufbauten abrechenbar?
Frage: „Bei einem Kassenpatienten sind beide Ecken eines Frontzahnes abgebrochen. Sie werden mit Komposit unter Anwendung der Adhäsivtechnik wieder aufgebaut. Unter welchen Umständen ist die Bema-Nr. 13d (F4) hierfür nur einmal berechenbar?“
Antwort: Wenn die beiden Aufbauten zusammenhängen.
Begründung: Füllungen an ein und demselben Zahn können nur separat berechnet werden, wenn sie räumlich getrennt sind. Das gilt im Grunde auch für Privatpatienten. Während bei diesen jedoch die Möglichkeit besteht, den erhöhten Aufwand über eine Faktorsteigerung geltend zu machen, geht dies in der Kassenabrechnung nicht.
Bei welcher Kassenleistung kann es sinnvoll sein, auf ein Honorar zu verzichten?
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