01.08.2006 | Abrechnung nach Bema und GOZ
Welche Gebührennummer ist korrekt?
In der täglichen Praxis stellt sich bisweilen die Frage, welche von zwei oder drei möglichen Abrechnungspositionen für eine bestimmte zahnärztliche Maßnahme – vor allem dann, wenn sie nicht allzu häufig vorkommt – heranzuziehen ist. Dies nehmen wir zum Anlass für eine Beitragsserie, in der wir derartige Fälle sowohl im Bereich der Kassen- als auch der Privat-abrechnung vorstellen und den Ansatz der korrekten Gebührennummer erläutern.
Was würden Sie abrechnen?
Bevor Sie die Erläuterung durchlesen, sollten Sie sich jeweils selbst fragen, welche Ziffer Sie abrechnen würden, und Ihre Entscheidung möglichst präzise begründen. Auf diese Weise testen Sie gleichsam Ihr Abrechnungswissen und ermitteln eventuelle Lücken.
Zusätzlich ansatzfähige Gebührennummern, die mit dem zur Debatte stehenden Sachverhalt nicht unmittelbar zu tun haben, haben wir der Übersichtlichkeit halber bewusst weggelassen.
Erster Fall (Bema): Alv, KnR oder XN?
Datum | Zahn | Behandlung | Bema |
04.03. | 46 | Leitungsanästhesie | L 1 |
Extraktion | X 2 | ||
16.03. | 46 | Leitungsanästhesie | L 1 |
Aufklappung des Mukoperiostlappens | -- | ||
Beseitigen einer scharfen Knochenkante | ? |
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