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  • 31.03.2008 | Abrechnung zahntechnischer Leistungen

    Laborabrechnung in Verbindung mit dem Bema, Teil 6: Unterfütterungen

    Bema-Nr. 100c  

    Teilunterfütterung einer Prothese  

    BEL-Nr. 8080  

    Teilunterfütterung einer Basis  

     

    Die BEL-Nr. 8080 kann einmal für eine indirekte Teilunterfütterung einer KFO- oder Prothesenbasis berechnet werden. Die Einstellung im Fixator (BEL-Nr. 0112) ist dafür in der Regel nicht erforderlich. Bei der direkten Teilunterfütterung, die ebenfalls Leistungsinhalt der Bema-Nr. 100c ist, können nur die dafür angefallenen Materialkosten berechnet werden. Dabei handelt es sich oft um ein Autopolymerisat, dessen tatsächliche Kosten individuell und exakt kalkuliert werden muss.  

     

    Bema-Nr. 100d  

    Vollständige Unterfütterung einer Prothese im indirekten Verfahren  

    Bema-Nr. 100e  

    Vollständige Unterfütterung einer Prothese im indirekten Verfahren, einschl. funktioneller Randgestaltung im OK  

    Bema-Nr. 100f  

    Vollständige Unterfütterung einer Prothese im indirekten Verfahren, einschl. funktioneller Randgestaltung im UK 

    BEL-Nr. 8090  

    Vollständige Unterfütterung einer Basis  

     

    Die BEL-Nr. 8090 kann einmal für eine indirekte vollständige Unterfütterung einer KFO- oder Prothesenbasis berechnet werden. Hinzu kommt die Einstellung im Fixator (BEL-Nr. 0112) sowie ein Arbeitsmodell nach BEL-Nr. 0010 und der Gipskontor, der ebenfalls mit der BEL-Nr. 0010 erneut abzurechnen ist. Auch wenn die Unterfütterung mittels Randgestaltung erfolgt, bleibt für die zahntechnische Abrechnung nur die BEL-Nr. 8090. Die Honorierung der Randgestaltung erfolgt allein über das Bema-Honorar.  

     

    BEL-Nr. 8100  

    Prothesenbasis erneuern