31.03.2008 | Abrechnung zahntechnischer Leistungen
Laborabrechnung in Verbindung mit dem Bema, Teil 6: Unterfütterungen
Bema-Nr. 100c | Teilunterfütterung einer Prothese |
BEL-Nr. 8080 | Teilunterfütterung einer Basis |
Die BEL-Nr. 8080 kann einmal für eine indirekte Teilunterfütterung einer KFO- oder Prothesenbasis berechnet werden. Die Einstellung im Fixator (BEL-Nr. 0112) ist dafür in der Regel nicht erforderlich. Bei der direkten Teilunterfütterung, die ebenfalls Leistungsinhalt der Bema-Nr. 100c ist, können nur die dafür angefallenen Materialkosten berechnet werden. Dabei handelt es sich oft um ein Autopolymerisat, dessen tatsächliche Kosten individuell und exakt kalkuliert werden muss.
Bema-Nr. 100d | Vollständige Unterfütterung einer Prothese im indirekten Verfahren |
Bema-Nr. 100e | Vollständige Unterfütterung einer Prothese im indirekten Verfahren, einschl. funktioneller Randgestaltung im OK |
Bema-Nr. 100f | Vollständige Unterfütterung einer Prothese im indirekten Verfahren, einschl. funktioneller Randgestaltung im UK |
BEL-Nr. 8090 | Vollständige Unterfütterung einer Basis |
Die BEL-Nr. 8090 kann einmal für eine indirekte vollständige Unterfütterung einer KFO- oder Prothesenbasis berechnet werden. Hinzu kommt die Einstellung im Fixator (BEL-Nr. 0112) sowie ein Arbeitsmodell nach BEL-Nr. 0010 und der Gipskontor, der ebenfalls mit der BEL-Nr. 0010 erneut abzurechnen ist. Auch wenn die Unterfütterung mittels Randgestaltung erfolgt, bleibt für die zahntechnische Abrechnung nur die BEL-Nr. 8090. Die Honorierung der Randgestaltung erfolgt allein über das Bema-Honorar.
BEL-Nr. 8100 | Prothesenbasis erneuern |
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