29.01.2010 | Abrechnungs-Check
Die 40 häufigsten Abrechnungsfehler und wie man sie vermeiden kann, Teil 1: Fehler 1 bis 9
von Christine Baumeister, Haltern am See
Eine Kontrolle der Privatabrechnung kann bares Geld bringen. Abrechnungsanalysen fördern Ihre stille Reserve ans Tageslicht! Es ist wie mit dem eigenen Diktat: Man liest es noch einmal durch und findet keine Fehler. Eine Korrektur durch jemand anderen nach dem Vier-Augen-Prinzip macht dann doch einige Fehler sichtbar. In von Spezialunternehmen durchgeführten Analysen können bis zu 25 Prozent Honorarverlust durch unvollständige Abrechnung zu Tage kommen. Dabei geht es nicht darum, die „vergessene“ Krone zu entdecken - es sind vielmehr die kleinen, systematisch vergessenen Leistungen, die sich über längere Zeit zu einer großen Summe aufaddieren. Allein der konsequente Ansatz der GOÄ-Nrn. 1 und 5 kann in etwa 100 Fällen ein Mehrhonorar von über 2.000 Euro ausmachen.
In unserem Beitrag wollen wir Ihnen die Leistungen vorstellen, die in fast jeder Analyse ergänzt werden konnten. Die Autorin ist Sachverständige für das zahnärztliche Gebührenrecht und beratend für eine Zahnärztekammer tätig. Anhand beispielhafter Abrechnungen stellt sie typische Fehler aus der Privatabrechnung vor. Der Übersichtlichkeit halber wird dabei auf eventuell zusätzlich berechnungsfähige Gebührenpositionen verzichtet, die für das Verständnis des jeweiligen Abrechnungsfehlers unerheblich sind. Bei der Darstellung der korrekten Abrechnung sind wir aus Vereinfachungsgründen immer vom 2,3-fachen Gebührensatz ausgegangen (außer bei den Zuschlägen, wo nur der 1-fache Satz zulässig ist).
Fehler Nr. 1: Beratung nicht berechnet
Datum | Zahn | Leistung | GOZ-Nr. |
31.12. Notdienst, 22.00 Uhr |
| Ein Patient ruft an: Er habe nach einer Extraktion starke Nachblutungen. Der Zahnarzt gibt Hinweise zur Kompression der Wunde und bittet den Patienten, am nächsten Morgen in die Praxis zu kommen. Das Telefonat dauert sechs Minuten. | - |
1.1. |
| Der Patient erscheint in der Praxis. Die Wunde blutet immer noch. | Zu D |
o | Beratung (zwei Minuten) | Ä1 | |
| Symptombezogene Untersuchung | Ä5 | |
14 | Infiltrationsanästhesie | 009 | |
14 | Wundnaht | 331 |
Die Leistung am 31. Dezember wurde nicht berechnet, weil der Zahnarzt der Auffassung war, es handele sich um eine nicht berechnungsfähige Terminvereinbarung. Korrekt ist, dass er den Patienten beraten hat und dafür ein Honorar plus Zuschläge erhält. Die korrekte Berechnung lautet:
Datum | Zahn | Leistung | GOZ-Nr. | Mehrertrag |
31.12. Notdienst, 22.00 Uhr |
| Ein Patient ruft an ... | Ä1 |
|
|
| Zu D | 12,82 Euro | |
|
| Zu C | 18,65 Euro | |
1.1. |
| Der Patient erscheint in der Praxis. Die Wunde blutet immer noch. | Zu D | 12,82 Euro |
| Beratung (zwei Minuten) | * |
| |
| Symptombezogene | Ä5 |
| |
14 | Infiltrationsanästhesie | 009 |
| |
14 | Wundnaht | 331 |
| |
Summe des Mehrertrages | 44,29 Euro |
* Die Beratung am 1.1. wurde gestrichen, da sie bereits am 31.12. berechnet wurde.
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