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  • · Fachbeitrag · Endodontie

    Endodontische (Weiter-)Behandlung eines GKV-Patienten bei sich verschlechternder Prognose

    von Isabel Baumann, Betriebswirtin (Dipl. VWA), Praxismanagerin, Mülsen, praxiskonzept-baumann.de

    | Endodontische Behandlungen als Sachleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind auf die Vorgaben der G-BA-Behandlungsrichtlinine (online unter iww.de/s10651 ) begrenzt ( AAZ 06/2024, Seite 2 ff.) Diese Vorgaben richten sich vor allem nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot nach § 12 Sozialgesetzbuch (SGB) V. Insbesondere wenn die Prognose eines Zahns im Lauf der endodontischen Behandlung kippt, ist zu entscheiden, ob der Zahn entfernt oder auf Basis einer Privatvereinbarung weiterbehandelt werden soll. Wie so ein Fall aussehen kann, zeigt AAZ in diesem Beitrag. |

    Die Behandlung beginnt als GKV-Sachleistung (26.06.)

    Ein gesetzlich versicherter Patient stellt sich mit Beschwerden regio 16, 26 und 36 in der Praxis vor. Die röntgenologische Untersuchung zeigt an allen drei Zähnen apikale Veränderungen. Der Patient wird über die Möglichkeiten der endodontischen Behandlung aufgeklärt. Die Vorgaben der G-BA-Behandlungsrichtlinie in den Abschnitten B. III. 9 für Molaren sind erfüllt. Es liegt keine unterbrochene Zahnreihe und keine Freiendsituation vor.

     

    • Abgerechnete Leistungen (nicht abschließend)
    Datum
    Zahn
    Leistung
    BEMA
    GOZ

    26.06.

    Patient stellt sich mit starken Schmerzen vor.

    Ä1

    16, 26, 36

    Sensibilitätsprüfung regio 16 und 26 negativ, regio 36 positiv

    8 (ViPr)

    16, 26, 36

    Anfertigung einer Röntgenaufnahme und Auswertung

    Ä925b (Rö5)

    Aufklärung über endodontische Behandlung. Aufklärung des Patienten über weitere Therapiealternativen.

    Ä1

    Aufklärung über private Zusatzleistungen im Rahmen der endodontischen Behandlung

    Ä1

    16, 26, 36

    Oberflächenanästhesie

    4 x 0080

    16, 26

    Infiltrationsanästhesie (2 Karpulen Anästhetikum)

    2 x 40 (I)

    36

    Leitungsanästhesie (1 Karpule Anästhetikum

    2 x 41a (L1)

    16

    Trepanation der definitiven Füllung

    31 (Trep1)

    16

    Mesialer Kanal ist obliteriert, Endo nur mit OP-Mikroskop und speziellen Aufbereitungstechniken möglich , Patient über Möglichkeit der Extraktion oder Endodontischer Behandlung privat nach § 8 Abs. 7 BMV-Z aufgeklärt

    16

    Devitalisation zur Schmerzausschaltung, da Restvitaliät

    29 (Dev)

    16

    Provisorischer Verschluss

    26

    Präendodontischer Aufbau zur sterilen Offenhaltung der Kanaleingänge

    § 6 Abs. 1 GOZ

    26

    Trepanation der definitiven Füllung

    31 (Trep1)

    noch 26.06.

    26

    Anlegen von Kofferdam zur absoluten Trockenlegung

    12 (bmF)

    26

    Aufbereitung des Wurzelkanals bis ins apikale Konstrikt, je Kanal

    3 x 32 (WK)

    26

    Anfertigung einer Röntgenaufnahme zur Längenbestimmung der Wurzelkanäle

    Ä925a (Rö2)

    26

    Elektrometrische Längenbestimmung, je Kanal

    3 x 2400

    26

    Anwendung elektrophysikalisch-chemischer Methoden, je Kanal

    3 x 2420

    26

    Dekontamination des Wurzelkanals mittels Lasers

    § 6 Abs. 1

    26

    Provisorischer Verschluss

    36

    Anlegen von Kofferdam zur absoluten Trockenlegung

    12 (bmF)

    36

    Präendodontischer Aufbau zur sterilen Offenhaltung der Kanaleingänge

    § 6 Abs. 1

    36

    Vitalexstirpation

    3 x 28 (Vite)

    36

    Aufbereitung des Wurzelkanals bis ins apikale Konstrikt, je Kanal

    3 x 32 (WK)

    36

    Elektrometrische Längenbestimmung, je Kanal

    3 x 2400

    36

    Anwendung elektrophysikalisch-chemischer Methoden, je Kanal

    3 x 2420

    36

    Dekontamination des Wurzelkanals mittels Laser

    § 6 Abs. 1

    36

    Abnahme des Spanngummis

    36

    Anfertigung einer Röntgenaufnahme zur Längenbestimmung der Wurzelkanäle

    Ä925a (Rö2)

    36

    Anlegen von Kofferdamm zur absoluten Trockenlegung

    36

    Wurzelfüllung, 3 Kanäle

    3 x 35 (WF)

    36

    Abnahme des Spanngummis

    36

    Anfertigung einer Röntgenaufnahme zur Kontrolle der Wurzelfüllung, Wurzelfüllung vollständig bis Nahe Apex

    Ä925a (Rö2)

    36

    Okklusale Füllung aus Komposit in Mehrfarb- und Mehrschichttechnik

    2060 abzgl. BEMA F1