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  • 01.03.2011 | Abrechnungs-Check, Teil 2

    So vermeiden Sie Honorarverluste vor und während des Behandlungsbeginns

    Honorarverluste gibt es bereits vor und während des Behandlungsbeginns. Vielfach wird Honorar verschenkt, weil Leistungen von Privatpatienten nur zum 2,3-fachen Satz abgerechnet werden. Teilweise sind Rechnungen angreifbar, weil Vorgaben nicht beachtet werden. Ein weiterer Grund für verschenktes Honorar ist, dass lückenhaft dokumentiert wird.  

    Gute Behandlungsdokumentation vermeidet Honorarausfälle

    Die Eintragungen in der Patientenkartei dienen verschiedenen Zwecken mit jeweils unterschiedlichen Schwerpunkten. Für die Abrechnung der zahnärztlichen Behandlung kommt es daher darauf an, dass die Therapie als solche nachvollziehbar ist und vor allem vollständig dokumentiert wird. Eine Mitarbeiterin, die in der Assistenz tätig ist, kann diesen Anforderungen oftmals nicht genügen. Leistungen, die erbracht, aber nicht dokumentiert wurden, schädigen den Praxisinhaber, denn er erhält kein Honorar, aber er muss die entstandenen Praxiskosten wie Material und Personal tragen.  

     

    Es ist bei der Eintragung in das Karteiblatt nicht wichtig, dass die jeweils richtige Abrechnungsposition eingesetzt wird, sondern dass die Leistungen und die verwendeten Materialien erfasst werden. Die fehlenden Positionen können bei der Abrechnung mühelos von der entsprechend qualifizierten Mitarbeiterin ergänzt werden, fehlende Leistungen jedoch nicht!  

     

    Der Behandler kann die Dokumentation an seine Assistenz delegieren oder die Einträge diktieren. Er sollte aber in jedem Fall die Karteikarten täglich - am besten direkt nach der Behandlung, vor allem aber bevor sie zur Abrechnung gelangen - auf Vollständigkeit prüfen und abzeichnen.