31.05.2011 | Abrechnungs-Check, Teil 5
So vermeiden Sie Honorarverluste bei
prothetischen Leistungen
Bei der prothetischen Behandlung gibt es viele Möglichkeiten, Ziffern zu vergessen und somit Honorar zu verschenken. Bereits in der Planungsphase treten oft Fehler auf. So werden Röntgenaufnahmen oder Planungsmodelle nicht berechnet. Auch verwendete Materialien für die Planungsmodelle sucht man auf einigen Rechnungen vergebens. Die Verluste in den Praxen liegen hier zwischen 4 und 30 Euro pro Patient und Behandlung.
Häufig vergessene Leistungen bei der Prothetik
Während der prothetischen Versorgung wird häufig der individuelle Löffel nicht berechnet, da vielen die Abrechnungsmöglichkeiten nicht klar sind. Eine vergessene GOZ-Nr. 517 führt zu einen Verlust von ca. 33 Euro. Die Bema-Nr. 98a schlägt immerhin mit ca. 22 Euro zu Buche. Der individuelle Löffel kann abgerechnet werden, sofern ein konfektionierter Löffel nicht ausreichend ist und somit umgearbeitet werden muss. Auch bei der Anfertigung von Inlays kann durchaus ein individualisierter Löffel (GOZ-Nr. 517) zur Anwendung kommen, wenn es sich um ungünstige Zahnbogen- und Kieferformen und/oder tief ansetzende Bänder handelt.
Im Laufe der Behandlung sind problematische Ziffern die Bema-Position üZ (etwa 5 Euro) und die GOZ-Nr. 201 (etwa 6,50 Euro). Die Berechnung der Behandlung von überempfindlichen Zahnhälsen kann in der direkten Präparationssitzung wie auch im Anschluss als therapeutische Maßnahme berechnungsfähig sein. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie den Verschluss der Dentinkanälchen nach Präparation durchführen.
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