03.03.2009 | Abrechnungsprüfung
Wann haben Sie zuletzt in Ihrer Praxis einen Abrechnungs-Check durchgeführt?
von Christine Baumeister, Haltern am See
Die Honorarbescheide der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen) sind für viele Zahnarztpraxen ein Buch mit sieben Siegeln. Der Honorarverteilungsmaßstab (HVM) schränkt sie von vornherein derartig ein, dass so mancher Zahnarzt aus Angst vor Kürzungen oder Wirtschaftlichkeitsprüfungen in jedem Quartal Geld verschenkt. Daher sollte regelmäßig die Plausibilität und Vollständigkeit der Abrechnung geprüft werden. Darüber hinaus lassen sich aus der zahnärztlichen Abrechnung auch Fehlentwicklungen ablesen, die es rechtzeitig zu erkennen und aufzufangen gilt.
Ergebnisse aus der 100-Fall-Statistik
Die intensive Analyse der Abrechnungsleistung bietet wertvolle Informationen für den Zahnarzt. Ein Ergebnis ist häufig, dass die Dokumentation unvollständig ist und allein dadurch wertvolles Honorar verschenkt wird.
Die 100-Fall-Statistik ist ein Analysetool der KZVen und Krankenkassen, um die wirtschaftliche Behandlungsweise eines Zahnarztes statistisch zu überprüfen. Gängige Praxissoftware bietet dem Zahnarzt die Möglichkeit, seine Werte schon vor der Quartalsabrechnung regelmäßig zu prüfen. Voraussetzung für die Verlässlichkeit der Prüfung ist jedoch, dass die Vorgabewerte in der EDV regelmäßig aktualisiert werden. Dafür werden die Statistiken der jeweiligen KZV benötigt.
Worauf sollten Sie achten? Gerade die nicht nachweisbaren kleinen Positionen wie bMF, sK, Mu, vipr etc. weisen häufig einen erhöhten Wert auf. Dabei ist auch bei diesen Positionen die Wirtschaftlichkeit zu beachten. So ist in der Regel bei der Befunderhebung die Vitalitätsprüfung aller Zähne durchzuführen. Wird in jeder Sitzung die Vitalität der zu behandelnden Zähne erneut geprüft, so ist dies unwirtschaftlich und es besteht die Gefahr der Prüfung bzw. Kürzung. Sind diese Positionen auffällig, dann sollte schon rechtzeitig bedacht werden, ob es einen Grund dafür geben kann, der im Falle einer Prüfung belegt, dass die Häufigkeit der Abrechnung einer Leistung trotz der Abweichung vom Mittel notwendig war.
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