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  • 01.04.2007 | Abrechnungsquiz

    Testen Sie Ihr Abrechnungswissen!

    In diesem Abrechnungsquiz haben wir elf Fragen zur Abrechnung nach Bema und GOZ für Sie zusammengestellt. Von den vier angebotenen Lösungsmöglichkeiten ist immer nur eine Antwort richtig. Auf Seite 18 finden Sie alle richtigen Antworten mit näheren Erläuterungen.  

     

    1.  

    Wie rechnet man die operative Entfernung eines tief im Knochen liegenden Amalgampartikels ab? 

     

    a.  

    Kassenabrechnung: Ost 3; Privatabrechnung: GOZ-Nr. 310  

     

     

    b.  

    Kassenabrechnung: Ost 3; Privatabrechnung: GOÄ-Nr. 2651  

     

     

    c.  

    Kassenabrechnung: Trep 2; Privatabrechnung: GOÄ-Nr. 2651  

     

     

    d.  

    Kassen- und Privatabrechnung: GOÄ-Nr. 2651  

     

    2.  

    Welche Festzuschüsse erhält ein Kassenpatient für die Erweiterung einer Modellgussprothese um zwei Zähne, wenn die neuen Zähne lediglich im Kunststoff befestigt werden, ohne dass eine Lötung erforderlich ist? 

     

    a.  

    6.4  

     

     

    b.  

    6.5  

     

     

    c.  

    6.4 + 6.4.1  

     

     

    d.  

    6.5. + 6.5.1  

     

    3.  

    An den Zähnen 23 und 24 wird eine Wurzelspitzenresektion durchgeführt, wobei die beiden Wurzeln des Prämolaren von buccal her reseziert werden. Was rechnet man ab?  

     

    a.  

    Bema: WR 1 + WR 2; GOZ: 311 + 312  

     

     

    b.  

    Bema: WR 1 + 2 x WR 2; GOZ: 311 + 2 x 312  

     

     

    c.  

    Bema: WR 1 + WR 2 + WR 3; GOZ: 311 + 2 x 312  

     

     

    d.  

    Bema: WR 1 + 2 x WR 3; GOZ: 311 + 312  

     

    4.  

    Am abgeheilten Kiefer wird vor der Versorgung mit Zahnersatz eine störende Knochenleiste entfernt. Was ist abzurechnen?  

     

    a.  

    Bema: Alv; GOZ: Nr. 322  

     

     

    b.  

    Bema: KnR; GOZ: Nr. 323  

     

     

    c.  

    Bema: Alv; GOZ-Nr. 323  

     

     

    d.  

    Bema: KnR; GOZ-Nr. 322  

     

    5.  

    Kann die Abformung mit einem individuellen Löffel im Zuge der Versorgung mit einer herausnehmbaren Teilprothese mehrfach berechnet werden?  

     

    a.  

    GOZ: grundsätzlich ja; Bema: nur bei einer Kombinationsversorgung  

     

     

    b.  

    GOZ: nur bei einer Kombinationsversorgung; Bema: nein  

     

     

    c.  

    GOZ: nur in begründeten Ausnahmefällen; Bema: nur bei einer Kombinationsversorgung  

     

     

    d.  

    GOZ: grundsätzlich ja; Bema: nein  

     

    6.  

    Ein Privatpatient wird mit einer Brücke 17 - - 14 13 (K-B-B-K-K) versorgt. Dabei wird zunächst eine provisorische Brücke eingegliedert. Unter welchen GOZ-Nummern rechnet man diese ab, wenn die provisorische Krone 13 mit einem Stift im Wurzelkanal verankert wird?  

     

    a.  

    3 x 512 + 514  

     

     

    b.  

    2 x 512 + 513 + 514  

     

     

    c.  

    2 x 512 + 227 + 514  

     

     

    d.  

    2 x 512 + 228 + 514  

     

    7.  

    Müssen bei einem Privatpatienten nach Ansatz der GOZ-Nr. 800 zwangsläufig noch weitere funktionsanalytische bzw. funktions-therapeutische Leistungen abgerechnet werden?  

     

    a.  

    grundsätzlich nein  

     

     

    b.  

    ja, aber nicht in derselben Sitzung  

     

     

    c.  

    ja, weil die erhobenen Befunde grundsätzlich einer Behandlung bedürfen  

     

     

    d.  

    nein, sofern die Befunderhebung einer prothetischen Behandlung dient  

     

    8.  

    Wie rechnet man die Verankerung von zwei Eckenaufbauten an ein und demselben Schneidezahn mit jeweils zwei parapulpären Stiften ab?  

     

    a.  

    Bema: 2 x F 4, 2 x St; GOZ: 2 x 211, 4 x 213  

     

     

    b.  

    Bema: 2 x F 4, 1 x St; GOZ: 2 x 211, 3 x 213  

     

     

    c.  

    Bema: 2 x F 4, 4 x St; GOZ: 2 x 211, 4 x 213  

     

     

    d.  

    Bema: 2 x F 4, 1 x St; GOZ: 2 x 211, 1 x 213  

     

    9.  

    Wie oft und ab wann kann man bei einem Kind mit hohem Kariesrisiko gemäß dmft-Index eine Fluoridierung der Zähne nach der Bema-Nr. IP 4 abrechnen?  

     

    a.  

    ab dem 6. Geburtstag: einmal pro Kalenderjahr  

     

     

    b.  

    ab dem 30. Lebensmonat: zweimal pro Jahr  

     

     

    c.  

    ab dem Durchbruch des ersten Sechs-Jahr-Molaren: zweimal pro Halbjahr  

     

     

    d.  

    ab dem 30. Lebensmonat: viermal pro Jahr  

     

    10.  

    Wie rechnet man die Abnahme einer Krone mit anschließender Entfernung eines darunter befindlichen insuffizienten Wurzelstiftes ab?  

     

    a.  

    Bema: EKr; GOZ: 229 + 230  

     

     

    b.  

    Bema: 2 x EKR; GOZ: 229 + 230  

     

     

    c.  

    Bema: EKr; GOZ: 229  

     

     

    d.  

    Bema: 2 x EKr; GOZ: 230  

     

    11.  

    Ein Seitenzahn erhält zwei dreiflächige Füllungen, bei denen jeweils eine indirekte Überkappung erfolgt. Außerdem wird jede Füllung mit einem parapulpären Stift verankert. Was rechnet man nach Bema ab?  

     

    a.  

    Cp, 2 x F 3, 2 x St  

     

     

    b.  

    2 x Cp, 2 x F 3, 2 x St  

     

     

    c.  

    2 x Cp, 2 x F 3, St  

     

     

    d.  

    Cp, 2 x F 3, St  

     

    Quelle: Ausgabe 04 / 2007 | Seite 8 | ID 84736