01.10.2009 | Aktuelle Fallbeispiele
Die Abrechnung der Versorgung eines Zahnes mit einer implantatgetragenen Krone (Teil 2)
Dieses Fallbeispiel schließt sich an den Beitrag in „Abrechnung aktuell“ Nr. 9/2009, Seiten 15 ff. (Implantation Zahn 13) an. Kassenpatienten bekommen seit Einführung der Festzuschüsse einen Zuschuss zur Suprakonstruktion auf Grundlage ihres Befundes. Die Implantatleistungen sind jedoch immer noch reine Privatleistungen (außer es handelt sich um einen seltenen Ausnahmefall im Sinne der § 28 Abs. 2 Satz 9 SGB V).
Datum | Behandlung | Bema | GOZ/GOÄ |
07.11. | Symptombezogene Untersuchung (Implantat ist gut eingeheilt) und Beratung über weiteres Vorgehen bei der Freilegung (Dauer 5 Minuten) |
| Ä1*, Ä5* |
| 13 Röntgenaufnahme zur Überprüfung des Implantats |
| Ä 5000* |
| Abformung des Oberkiefers zur Herstellung des individuellen Löffels |
|
|
| Abformung des Unterkiefers als Situationsmodell und zur Planung |
| 005 |
20.11. | 13 Oberflächenanästhesie |
| 008* |
| 13 Infiltrationsanästhesie |
| 009* |
| 13 Freilegung |
| 904* |
| 13 Abdeckschraube entfernt und Gingivaformer eingeschraubt |
|
|
26.11. | 13 Gingivaformer entfernt |
|
|
| 13 Abdruckpfosten eingeschraubt |
| 905* |
| OK Abformung mit individuellem Löffel |
| 517 |
| 13 Abdruckpfosten ausgeschraubt |
|
|
| 13 Gingivaformer wieder eingeschraubt |
|
|
06.12. | 13 Gingivaformer entfernt |
|
|
| 13 Abutment eingeschraubt |
|
|
| 13 Krone eingeschraubt |
| 220 |
| 13 Schraubenzugang mit Kunststoff verschlossen |
| 205* |
* Die mit Sternchen gekennzeichneten Positionen werden dem Kassenpatienten auf rein privater Basis in Rechnung gestellt. Alle anderen privaten Leistungen sind als Mehrkosten auf dem HKP Teil 2 bei Kassenpatienten aufzuführen.
Erläuterungen
7. November
Für die symptombezogene Untersuchung des Privatpatienten kann einmal je Behandlungsfall die GOÄ-Nr. 5 berechnet werden. Für die begleitende Beratung fällt die GOÄ-Nr. 1 an, wenn die Beratung weniger als 10 Minuten dauert; ab 10 Minuten wäre Nr. 3 abzurechnen. Die GOÄ-Nr. 5000 kann einmal je Projektion abgerechnet werden. Die Abformung eines Gegenkiefers wird dann mit der GOZ-Nr. 005 berechnet, wenn der Gegenkiefer zur Planung oder Diagnose mit in die Gesamtversorgung einbezogen werden muss.
20. November
Die Oberflächenanästhesie ist Inhalt der GOZ-Nr. 008 und einmal je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich abrechenbar. Die Infiltrationsanästhesie wird mit der Nr. 009 - je selbstständig erbrachter Anästhesie - berechnet.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AAZ Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig