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  • 01.05.2007 | Aktuelle Fallbeispiele

    Die Abrechnung einer teilweise implantatgetragenen Brücke

    Eine geradezu klassische Indikation für eine implantatgetragene prothetische Versorgung ist die einseitige Freiendsituation im Unterkiefer, bei der es sich geradezu anbietet, die fehlenden Zähne durch eine teilweise auf natürlichen Zähnen und auf einem Implantat abgestützte Brücke zu ersetzen. Was dabei in Bezug auf die Abrechnung zu beachten ist, ist Thema des nachfolgenden Fallbeispiels. Leistungen, die auch einem Kassenpatienten privat in Rechnung zu stellen sind, haben wir mit einem * gekennzeichnet.  

     

    Beispiel

    Datum  

    Behandlung  

    Bema  

    GOZ/GOÄ  

    09.01.  

    54-jähriger Patient wünscht Schluss der UK-Seitenzahnlücke  

     

     

    Eingehende Untersuchung:  

    f  

     

     

     

     

     

     

     

    k  

    b  

    k  

     

     

     

     

    f  

    18  

    17  

    16  

    15  

    14  

    13  

    12  

    11  

    21  

    22  

    23  

    24  

    25  

    26  

    27  

    28  

    48  

    47  

    46  

    45  

    44  

    43  

    42  

    41  

    31  

    32  

    33  

    34  

    35  

    36  

    37  

    38  

    f  

    f  

    f  

    f  

    kw  

     

     

     

     

     

     

     

     

    k  

     

    f  

     

     

    Zahnstein vorhanden; Parodontium o. B.  

    0 1  

    001  

    Orthopantomogramm: Übersichtsaufnahme, kein pathologischer Befund  

    Ä 935 d  

    (Ä 5004*)  

    Ä 5004  

    44: Vitalitätsprüfung positiv  

    ViPr  

    007  

    44: Röntgenaufnahme: leichte Randkaries an Krone  

    Rö 2  

    Ä 5000  

    44-35: Zahnsteinentfernung  

    Zst  

    9 x 405  

    Beratung (8 Minuten) über Möglichkeit, Aufwand und Kosten einer teilweise implantatgetragenen Brücke Patient ist sehr interessiert  

    Ä 1*  

    Ä 1  

    OK-, UK-Alginatabformungen für Planungsmodelle  

    006*  

    006  

    12.01.  

    Ausführliche Beratung über Implantation und Suprakon-struktion (15 Minuten). Planung: Implantat 47, vollverblendete VMK-Brücke 47 - - 44 

    Ä 3*  

    Ä 3  

    Erstellen eines Heil- und Kostenplanes für die Implantation  

    002*  

    002  

    Erstellen eines Prothetik-Heil- und Kostenplanes  

    –  

    003  

    Implantatbezogene Vermessung des Alveolarfortsatzes  

    900*  

    900  

    24.01.  

    Leitungsanästhesie UK rechts  

    010*  

    010  

    Buccale Infiltrationsanästhesie regio 47  

    009*  

    009  

    Aufklappung und Präparation der Knochenkavität für das Implantat  

    901*  

    901  

    Zweimalige Überprüfung mit einer Implantatschablone  

    2 x 902*  

    2 x 902  

    Einbringen des Implantats  

    903*  

    903  

    Anbringen einer Einheilungsschraube  

    –  

    –  

    Rö-Kontrollaufnahme  

    Ä 5000*  

    Ä 5000  

    24.01.  

    Nahtverschluss  

    –  

    –  

    Ausstellen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung  

    Ä 70  

    Ä 70  

    25.01.  

    Wundkontrolle  

    Ä 1* (329*)  

    Ä1 (329)  

    09.02.  

    Wundreinigung und Nahtentfernung  

    330*  

    330  

    Auswechseln der Schraube auf dem Implantatkopf  

    905*  

    905  

    17.04.  

    Beratung über weiteres Vorgehen (4 Minuten)  

    Ä 1  

    Ä 1  

    Entfernung der Implantatschraube und Einfügen des Kopfes  

    905*  

    905  

    23.04.  

    Leitungsanästhesie UK rechts  

    L 1  

    010*  

    44: Abnahme der Krone  

    EKr  

    229  

    47, 44: Hohlkehlpräparation für Brücke  

    –  

    –  

    UK-Abformung mit individualisiertem Löffel  

    517*  

    517  

    OK-Alginatabformung  

    005*  

    005  

    Eingliedern einer provisorischen Brücke 47 - - 44 

    2 x 512*, 514*  

    2 x 512, 514  

    30.04.  

    Abnahme der provisorischen Brücke  

    –  

    –  

    Gerüsteinprobe der VMK-Brücke  

    –  

    –  

    Wiedereinsetzen der provisorischen Brücke  

    –  

    –  

    04.05.  

    Zementieren der vollverblendeten VMK-Brücke 47 - - 44 

    2 x 501*, 507*  

    2 x 501, 507  

    Erläuterungen zur Tabelle

    9. Januar: Neben einer Panoramaaufnahme können ohne weiteres noch Einzelaufnahmen angefertigt und berechnet werden. Über die Frage, inwieweit vorbereitende Röntgenaufnahmen vor einer Implantation dieser zuzurechnen und dann einem Kassenpatienten – gleichsam als Begleitleistung – ebenfalls privat in Rechnung zu stellen sind, gibt es unterschiedliche Auffassungen. Vertritt man den Standpunkt, dass diese Aufnahmen auch vor einer konventionellen prothetischen Versorgung – hier einer herausnehmbaren Teilprothese – erforderlich wären, rechnet man sie über die Krankenversicherungskarte, das heißt nach Bema ab. Möglich ist jedoch auch die private Berechnung nach GOZ.  

     

    Neben der Bema-Nr. 01 ist in derselben Sitzung über die Krankenversicherungskarte keine Beratung mehr ansatzfähig. Bezieht sich das Gespräch mit dem Patienten jedoch auf eine reine Privatleistung, wie hier die Im-plantation, so kann sie den außervertraglichen Leistungen zugeordnet und ebenfalls privat berechnet werden.