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  • 01.09.2005 | Aktuelle Fallbeispiele

    Implantation bei traumatisch bedingter Frontzahnlücke

    Im Fallbeispiel befassen wir uns in diesem Heft mit dem Einbringen eines enossalen Implantats in eine Frontzahnlücke, die durch den traumatisch bedingten Verlust eines Schneidezahns entstanden ist. Dabei zeigen wir die vorbereitenden Maßnahmen und die eigentliche Implantation auf. Die Versorgung mit einer vollkeramischen Krone inklusive Beantragung und – beim Kassenpatienten – Ermittlung der Festzuschüsse werden wir in der nächsten Ausgabe von „Abrechnung aktuell“ besprechen. Wie immer sind Leistungen, die auch einem Kassenpatienten privat in Rechnung zu stellen sind, mit einem * gekennzeichnet.  

     

    Beispiel

    Datum  

    Behandlung  

    Bema  

    GOZ/GOÄ  

    3.5.  

    Patient erscheint mit einer Interimsprothese zum Ersatz des traumatisch verloren gegangenen Zahnes 21 in der Praxis. Er wünscht eine Implantatversorgung.  

    Eingehende Untersuchung: Gepflegtes, kariesfreies Gebiss  

     

    0 1  

     

    001  

    Sensibilitätsprüfung sämtlicher Zähne: alle positiv  

    ViPr  

    007  

    Orthopantomogramm: Weisheitszähne nicht angelegt,  

    keine versteckte Karies, alle Zähne apikal o.B.  

    Ä 935 d  

    (Ä 5004*)  

    Ä 5004  

    11 – 22: Rö-Aufnahme: kein erkennbarer Knochenabbau  

    Rö 2  

    (Ä 5000*)  

    Ä 5000  

    Ausführliche Aufklärung (15 Minuten) über operatives Vorgehen, Kronenversorgung und entstehende Kosten  

    (Ä 3*)  

    Ä 3  

    Aufstellung eines Heil- und Kostenplanes für Funktions- befund, Prophylaxe und Implantation  

    002*  

    002  

    Abformung für OK-, UK-Planungsmodelle  

    006*  

    006  

    11.5.  

    Erstellen von API und SBI (API: 20 %, SBI: 5 %) Kurze Mundhygienemotivation und -instruktion  

    100*  

    100  

    Erhebung eines Funktionsbefundes  

    800*  

    800  

    Implantatbezogene Vermessung des Alveolarfortsatzes  

    900*  

    900  

    2.6.  

    Leitungsanästhesie am For. infraorbitale links  

    010*  

    010  

    11 Infiltrationsanästhesie labial und palatinal  

    2 x 009*  

    2 x 009  

    Aufklappung und Präparation der Knochenkavität für das Implantat  

    901*  

    901  

    Zweimalige Überprüfung mit einer Implantatschablone  

    2 x 902*  

    2 x 902  

    Einbringen des Implantats  

    903*  

    903  

    Anbringen einer Einheilungsschraube  

    –  

    –  

    Rö-Kontrollaufnahme  

    Ä 5000*  

    Ä 5000  

    Verlegung des tief ansetzenden Lippenbändchens  

    321* (SMS)  

    321*  

    Nahtverschluss  

    –  

    –  

    Direkte Teilunterfütterung der Interimsprothese mit weich bleibendem Kunststoff  

    527*  

    527  

    Ausstellen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung  

    Ä 70  

    Ä 70  

    3.6.  

    Wundkontrolle  

    Ä 1*  

    Ä 1  

    10.6.  

    Nahtentfernung und Wundreinigung  

    330*  

    330  

    15.6.  

    Auswechseln der Schraube auf dem Implantatkopf  

    905*  

    905  

    Abschleifen der Interimsprothese wegen Druckstelle  

    403*  

    403  

    Behandlung der Druckstelle mit einer Heilsalbe  

    402*  

    402  

    Ausführliche Belehrung mit Anweisungen zum Verhalten bis zur Anfertigung der Suprakonstruktion  

    619*  

    619  

     

    Erläuterungen zur Tabelle

    3. Mai

    Neben einer Panoramaaufnahme können ohne weiteres noch Einzelaufnahmen angefertigt und berechnet werden. Über die Frage, inwieweit vorbereitende Röntgenaufnahmen vor einer Implantation dieser zuzurechnen und dann einem Kassenpatienten – gleichsam als Begleitleistung – ebenfalls privat in Rechnung zu stellen sind, gibt es unterschiedliche Auffassungen. Vertritt man den Standpunkt, dass diese Aufnahmen auch vor einer konventionellen prothetischen Versorgung – hier einer Brücke – erforderlich wären, rechnet man sie über die Krankenversicherungskarte, das heißt nach Bema ab. Möglich ist jedoch auch die private Berechnung nach GOZ.  

     

    Ähnlich ist die Situation bei der ausführlichen Beratung. Je nachdem, ob es dabei vorwiegend um die eigentliche Implantation geht (die ja in jedem Fall eine Privatleistung darstellt) oder um die anschließende Kronenversorgung (zu der der gesetzlich versicherte Patient ja einen Kassenzuschuss erhält), kann man sie alternativ dem Bereich der Kassen- oder der Privatabrechnung zurechnen.