01.09.2005 | Aktuelle Fallbeispiele
Implantation bei traumatisch bedingter Frontzahnlücke
Im Fallbeispiel befassen wir uns in diesem Heft mit dem Einbringen eines enossalen Implantats in eine Frontzahnlücke, die durch den traumatisch bedingten Verlust eines Schneidezahns entstanden ist. Dabei zeigen wir die vorbereitenden Maßnahmen und die eigentliche Implantation auf. Die Versorgung mit einer vollkeramischen Krone inklusive Beantragung und – beim Kassenpatienten – Ermittlung der Festzuschüsse werden wir in der nächsten Ausgabe von „Abrechnung aktuell“ besprechen. Wie immer sind Leistungen, die auch einem Kassenpatienten privat in Rechnung zu stellen sind, mit einem * gekennzeichnet.
Beispiel
Datum | Behandlung | Bema | GOZ/GOÄ |
3.5. | Patient erscheint mit einer Interimsprothese zum Ersatz des traumatisch verloren gegangenen Zahnes 21 in der Praxis. Er wünscht eine Implantatversorgung. Eingehende Untersuchung: Gepflegtes, kariesfreies Gebiss |
0 1 |
001 |
Sensibilitätsprüfung sämtlicher Zähne: alle positiv | ViPr | 007 | |
Orthopantomogramm: Weisheitszähne nicht angelegt, keine versteckte Karies, alle Zähne apikal o.B. | Ä 935 d (Ä 5004*) | Ä 5004 | |
11 – 22: Rö-Aufnahme: kein erkennbarer Knochenabbau | Rö 2 (Ä 5000*) | Ä 5000 | |
Ausführliche Aufklärung (15 Minuten) über operatives Vorgehen, Kronenversorgung und entstehende Kosten | (Ä 3*) | Ä 3 | |
Aufstellung eines Heil- und Kostenplanes für Funktions- befund, Prophylaxe und Implantation | 002* | 002 | |
Abformung für OK-, UK-Planungsmodelle | 006* | 006 | |
11.5. | Erstellen von API und SBI (API: 20 %, SBI: 5 %) Kurze Mundhygienemotivation und -instruktion | 100* | 100 |
Erhebung eines Funktionsbefundes | 800* | 800 | |
Implantatbezogene Vermessung des Alveolarfortsatzes | 900* | 900 | |
2.6. | Leitungsanästhesie am For. infraorbitale links | 010* | 010 |
11 Infiltrationsanästhesie labial und palatinal | 2 x 009* | 2 x 009 | |
Aufklappung und Präparation der Knochenkavität für das Implantat | 901* | 901 | |
Zweimalige Überprüfung mit einer Implantatschablone | 2 x 902* | 2 x 902 | |
Einbringen des Implantats | 903* | 903 | |
Anbringen einer Einheilungsschraube | – | – | |
Rö-Kontrollaufnahme | Ä 5000* | Ä 5000 | |
Verlegung des tief ansetzenden Lippenbändchens | 321* (SMS) | 321* | |
Nahtverschluss | – | – | |
Direkte Teilunterfütterung der Interimsprothese mit weich bleibendem Kunststoff | 527* | 527 | |
Ausstellen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung | Ä 70 | Ä 70 | |
3.6. | Wundkontrolle | Ä 1* | Ä 1 |
10.6. | Nahtentfernung und Wundreinigung | 330* | 330 |
15.6. | Auswechseln der Schraube auf dem Implantatkopf | 905* | 905 |
Abschleifen der Interimsprothese wegen Druckstelle | 403* | 403 | |
Behandlung der Druckstelle mit einer Heilsalbe | 402* | 402 | |
Ausführliche Belehrung mit Anweisungen zum Verhalten bis zur Anfertigung der Suprakonstruktion | 619* | 619 |
Erläuterungen zur Tabelle
3. Mai
Neben einer Panoramaaufnahme können ohne weiteres noch Einzelaufnahmen angefertigt und berechnet werden. Über die Frage, inwieweit vorbereitende Röntgenaufnahmen vor einer Implantation dieser zuzurechnen und dann einem Kassenpatienten – gleichsam als Begleitleistung – ebenfalls privat in Rechnung zu stellen sind, gibt es unterschiedliche Auffassungen. Vertritt man den Standpunkt, dass diese Aufnahmen auch vor einer konventionellen prothetischen Versorgung – hier einer Brücke – erforderlich wären, rechnet man sie über die Krankenversicherungskarte, das heißt nach Bema ab. Möglich ist jedoch auch die private Berechnung nach GOZ.
Ähnlich ist die Situation bei der ausführlichen Beratung. Je nachdem, ob es dabei vorwiegend um die eigentliche Implantation geht (die ja in jedem Fall eine Privatleistung darstellt) oder um die anschließende Kronenversorgung (zu der der gesetzlich versicherte Patient ja einen Kassenzuschuss erhält), kann man sie alternativ dem Bereich der Kassen- oder der Privatabrechnung zurechnen.
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