02.10.2008 | Aktuelle Fallbeispiele
Die Abrechnung einer therapeutischen
Replantation bei Kassen- und Privatpatienten
Die Extraktion eines Zahnes mit anschließender extraoraler Wurzelbehandlung und Wiedereinpflanzung („therapeutische“ oder „intentionelle“ Replantation) ist trotz einer hohen Erfolgsrate eine nur selten durchgeführte Maßnahme. Das ist insofern erstaunlich, als das Verfahren in Einzelfällen – vor allem, wenn eine Wurzelspitzenresektion aus irgendwelchen Gründen ausscheidet oder zu riskant ist – durchaus den Erhalt eines ansonsten extraktionsreifen Zahnes ermöglicht und für etliche Jahre die Versorgung mit Zahnersatz unnötig macht. Eine derartige Behandlung stellen wir nachfolgend dar und erläutern dabei auch die Abrechnung einer laborgefertigten Schiene zur Fixation des replantierten Zahnes.
Beispiel
Datum | Behandlung | Bema | GOZ/GOÄ |
07.08. | Notfallbehandlung abends 21.30 Uhr | 03 | Zuschlag B |
Beratung (3 Minuten) | Ä 1 | Ä 1 | |
26 symptombezogene Untersuchung: Zahn stark perkussionsempfindlich | – | Ä 5 | |
26 Vitalitätsprobe (negativ) | Vipr | 007 | |
26 Rö-Aufnahmen mesial- und distal- | Rö 2 | 2 x Ä 5000 | |
26 Trepanation | Trep 1 | 239 | |
08.08. | Beratung (15 Minuten): Wegen der stark gekrümmten Wurzeln und der Nähe der Kieferhöhle soll keine endodontische Behandlung mit anschließender Wurzelspitzenresektion durchgeführt, sondern der Zahn extrahiert werden. Sollte dies komplikationslos und ohne Wurzelfraktur gelingen, soll der Zahn replantiert und anschließend mit einer tiefgezogenen Schiene fixiert werden. | – | Ä 3 |
OK-Alginat-Abformung für die Herstellung der Schiene | – | – | |
13.08. | Infiltrationsanästhesie (buccal und palatinal) | I | 2 x 009 |
26 Extraktion (diese gelingt komplikations-los) | X 2 | 301 | |
26 Aufbereitung der Wurzelkanäle von retrograd | 3 x WK | 3 x 241 | |
26 Wurzelfüllung | 3 x WF | 3 x 244 | |
13.08. | 26 Resektion der Wurzelspitzen | – | 3 x 312 |
26 Retrograde Füllungen | – | 3 x 205 | |
26 Okklusal provisorischer Verschluss | – | – | |
26 Vorsichtige Kürettage des periapikalen Knochens | – | – | |
26 Replantation | RI | 314 | |
23 – 27 Festes Einzementieren der | Ä 2698 | Ä 2698 | |
Rezept Antibiotikum und Analgetikum | – | – | |
Ausführliche Beratung und Anleitung hinsichtlich des postoperativen Verhaltens und der Mundhygiene | – | 619 | |
14.08. | 26 Nachkontrolle: Leichtes postoperatives Ödem | – | (329) |
Beratung über weiteres Verhalten (4 Minuten) | Ä 1 | Ä 1 | |
21.08. | Wiederbefestigung der gelösten Schiene | Ä 2702 | Ä 2702 |
16.09. | Abnahme der Schiene (Zahn wieder fest und belastbar) | Ä 2702 | Ä 2702 |
26 Dreiflächige Füllung | F 3 | 209 | |
Beratung bezüglich Überkronung nach Abwartezeit | – | Ä 1 |
7. August
Eine Inanspruchnahme des Zahnarztes abends um 21 Uhr erlaubt sowohl in der Kassen- als auch in der Privatabrechnung den Ansatz eines Zuschlages. Bei einem Kassenpatienten ist dieser Zuschlag – unabhängig von Tag und Uhrzeit – stets die Bema-Nr. 03; dagegen muss man bei einem Privatpatienten – bei dem der Zuschlag nur in Verbindung mit einer Beratung oder Untersuchung berechenbar ist – zwischen verschiedenen GOÄ-Positionen unterscheiden: An einem Werktag außerhalb der Sprechstunde fällt bis 20 Uhr der Zuschlag A, von 20 bis 22 Uhr der Zuschlag B und danach der Zuschlag C an. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Gebühr nicht mit einem Steigerungsfaktor multipliziert werden darf.
Die Inspektion des schmerzenden Zahnes stellt eine symptombezogene Untersuchung dar, die bei einem Kassenpatienten neben der Beratung (Ä 1) nicht separat berechenbar ist. Dagegen kann bei einem Privatpatienten für die Teiluntersuchung eines bestimmten Zahnes oder Kieferabschnitts die Gebührenziffer Ä 5 angesetzt werden, die in einem Behandlungsfall – das heißt im Zeitraum eines Monats – jedoch nur ein einziges Mal neben einer anderen Gebühren-Nummer berechenbar ist.
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