Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.09.2006 | Aktuelle Fallbeispiele

    Temporäre Schienung nach Frontzahntrauma

    Dass ein Kind nach einem Sturz mit gelockerten Schneidezähnen unangemeldet in der Praxis erscheint, kommt gar nicht so selten vor. Mit den dann erforderlichen Maßnahmen und deren korrekter Abrechnung befasst sich das nachfolgende Fallbeispiel.  

     

    Beispiel

    Datum  

    Behandlung  

    Bema  

    GOZ/GOÄ  

    08.07. (Sa,  

    18.00 Uhr)  

    10-jähriger Patient erscheint nach Sturz vom Fahrrad im zahnärztlichen Notdienst  

    0 3  

    Zu. D  

    Untersuchung der beteiligten Schneidezähne und der umgebenden Weichgewebe: 11 und 21 teilluxiert, 21 leicht retrudiert, kleine Risswunde in der Oberlippe  

    –  

    Ä 5  

    Besprechung der geplanten Behandlung (8 Minuten)  

    Ä 1  

    Ä 1  

    Vitalitätsprüfung: 11 positiv, 21 negativ  

    ViPr  

    007  

    11 - 21: Rö-Aufnahme: Verdacht auf Wurzelfraktur o. B.  

    Rö 2  

    Ä 5000  

    Orthopantomogramm: keine Kieferfraktur, Kiefergelenke o. B.  

    Ä 935 d  

    Ä 5004  

    11, 21: Infiltrationsanästhesie labial  

    2 x I  

    2 x 009  

    21: Reposition in die Zahnreihe  

    Ä 2685  

    Ä 2685  

    Verschluss der kleinen Lippenwunde durch Naht  

    Ä 2001  

    Ä 2001  

    OK-Abformung für tiefgezogene Schiene  

    –  

    –  

    19.00 Uhr  

    Festes Einzementieren der im Praxislabor hergestellten Schiene von 15 bis 25  

    Ä 2698  

    Ä 2698  

    10.07.  

    Erstellen eines Heil- und Kostenplanes  

    2  

    (002)  

    12.07.  

    Kontrolle der Schiene mit Entfernung einer scharfen Kante  

    Ä 2702  

    Ä 2702  

    16.07.  

    Schiene hat sich teilweise gelöst  

    Erneute Zementierung  

     

    Ä 2702  

     

    Ä 2702  

    Entfernung der Naht an der Lippe mit Wundsäuberung  

    N  

    330  

    24.08.  

    Entfernung der Schiene, 11 und 21 wieder fest  

    Ä 2702  

    Ä 2702  

    15 - 25: Gründliche Beseitigung der Zementreste  

    –  

    (10 x 405)  

    Vitalitätsprobe: 11 positiv, 21 negativ  

    ViPr  

    007  

    21: Zahn mit Interdentalkeil separiert  

    bMF  

    203  

    12 - 23: Kofferdam angelegt  

    –  

    204  

    21: Trepanation  

    Trep 1  

    239  

    21: Wurzelkanalaufbereitung  

    WK  

    241  

    21: Rö-Messaufnahme  

    Rö 2  

    Ä 5000  

    21: Verifizierung durch elektrometr. Kanallängenbestimmung  

    (240*)  

    240  

    21: Wurzelfüllung  

    WF  

    244  

    21: Rö-Kontrollaufnahme  

    Rö 2  

    Ä 5000  

    21: Kompositfüllung palatinal  

    F 1  

    205  

    31.08.  

    Kontrolle der Zähne 11, 21: beide fest und belastbar  

    Ausführliche Besprechung einer eventuell später erforderlichen Bleichbehandlung, Veneer-Versorgung oder Überkronung des Zahnes 21 (15 Minuten)  

    –  

     

    Ä 1  

    –  

     

    Ä 3  

    Erläuterungen zur Tabelle

    8. Juli

    Für die Inanspruchnahme des Zahnarztes außerhalb der Sprechstunde – auch im zahnärztlichen Notdienst – kann bei einem Kassenpatienten der Zuschlag 0 3 berechnet werden. Bei einem Privatpatienten ist je nach Tag und Uhrzeit zwischen den GOÄ-Zuschlägen A, B, C und D zu unterscheiden, die allerdings nur in Verbindung mit einer Untersuchung oder Beratung ansatzfähig sind. Bei einer Behandlung an einem Samstag, Sonn- oder Feiertag zwischen 20 Uhr abends und 8 Uhr morgens ist der Zuschlag D mit einem der Zuschläge B oder C kombinierbar.  

     

    Die Teiluntersuchung eines bestimmten Zahnes oder Kieferabschnitts kann in der Privatabrechnung unter der Gebühren-Nr. Ä 5 („Symptombezogene Untersuchung“) abgerechnet werden. Diese ist – ebenso wie die Nr. Ä 1 – innerhalb eines Behandlungsfalles nur einmal neben einer anderen Leistung ansatzfähig. In der Kassenabrechnung existiert keine analoge Position.