03.05.2010 | Aktuelle Fallbeispiele
Die Behandlung einer Kiefergelenkserkrankung: Abrechnung bei Kassen- und Privatpatienten
Dieses Fallbeispiel befasst sich mit der Abrechnung der Behandlung einer Kiefergelenkserkrankung und der häufig damit im Zusammenhang stehenden funktionsanalytischen und -therapeutischen Maßnahmen. Dies sind allerdings reine Privatleistungen, die vor Behandlungsbeginn mit dem Patienten schriftlich vereinbart werden müssen.
Nach einer Vereinbarung gemäß § 4 Abs. 5 BMV-Z bzw. § 7 Abs. 7 EKVZ ist ein entsprechender Heil- und Kostenplan aufzustellen. Diese Vereinbarung ist ein „Muss“, weil die Liquidation ansonsten unter Umständen nicht fällig ist (siehe § 4 Abs. 5 Punkt d BMV-Z und § 7 Abs. 7 EKV-Z). Für die folgende Behandlung sind demnach Formalitäten mit den Patienten bzw. Zahlungspflichtigen zu treffen. Die Dokumente können Sie dem Online-Service unter „Musterschreiben und -formulierungen“ entnehmen.
Datum | Behandlung | Bema | GOZ/GOÄ |
29.05. | Vollständige Untersuchung, Patient klagt über Kiefergelenks- | 01 | Ä6 |
| Beratung über die Behandlungsnotwendigkeit einer Schienentherapie und funktionsanalytischen Maßnahmen (Dauer ca. 20 Minuten) |
| Ä3 |
| Heil- und Kostenplan für Kiefergelenkserkrankungen und Kieferbruch erstellt und zur gesetzlichen Krankenkasse geschickt | 2 |
|
| OK, UK Abformung für Planungsmodelle, einfache Bissnahme | 7b | 006 |
30.05. | Heil- und Kostenplan über FAL/FAT-Leistungen ausgehändigt |
| 002* |
| Befunderhebung des stomagnathen Systems |
| 800* |
| 2 x Registrieren der gelenkbezüglichen Zentrallage des Unterkiefers |
| 2 x 801* |
| Modellmontage nach arbiträrer Scharnierachsenbestimmung |
| 802* |
| Montage des Gegenkiefermodells |
| 804* |
05.06. | OK Eingliederung eines Aufbissbehelfs mit adjustierter Oberfläche | K1 | 701 |
25.06. | Schienenkontrolle | K7 | 704 |
| Befunderhebung des stomagnathen Systems |
| 800* |
| Beratendes und belehrendes Gespräch |
| 619 |
* Die mit Sternchen gekennzeichneten Leistungen können dem gesetzlich versicherten Patienten privat in Rechnung gestellt werden.
29. Mai
Die vollständige Untersuchung ist Leistungsinhalt der Bema-Nr. 01 (Eingehende Untersuchung zur Feststellung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten einschließlich Beratung) und kann einmal je Kalenderhalbjahr - frühestens nach Ablauf von vier Monaten - erneut berechnet werden. Die vollständige Untersuchung in der Privatliquidation ist Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 6. Diese Leistung kann ohne Einschränkungen immer abgerechnet werden, wenn sie medizinisch notwendig ist, und erfordert die Inspektion der Mundhöhle, Inspektion und Palpation der Zunge und beider Kiefergelenke sowie die Erhebung des vollständigen Zahnstatus.
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