29.07.2010 | Aktuelle Fallbeispiele
Die vollständige Abrechnung der Rezessionsdeckung durch freies Schleimhauttransplantat
Das heutige Fallbeispiel befasst sich mit einer Rezessionsdeckung durch ein freies Schleimhauttransplantat. Bei dieser Behandlung handelt es sich um eine reine Privatleistung. Dies geht aus der PAR-Richtlinie B. V. hervor, in der es heißt: „Nicht zur vertragszahnärztlichen Versorgung der Versicherten gehört die Behandlung der Rezessionen, des Fehlens keratinisierter Gingiva und der verkürzten angewachsenen Schleimhaut“.
Datum | Behandlung | Bema | GOZ/GOÄ |
01.08.
| Eingehende Untersuchung (alle Zähne einschließlich der 8er sind vorhanden und die nötigen konservierend versorgt) einschließlich Erhebung eines Parodontalbefundes (Der Befund ist soweit in Ordnung; 13 und 23 haben den Gingivarand entzündet und es liegen ausgeprägte Rezessionen vor.) | 01 | 001 |
| Erhebung eines PSI-Code | 04 | analog |
| Supragingivale harte Belagsentfernung an allen Zähnen (18-28 und 38-48) | Zst | 32 x 405 |
| Beratung über eine Behandlung zur Rezessionsdeckung (12 Min.) |
| Ä3 |
| Patient wünscht schriftlichen Kostenvoranschlag über die Behandlung |
| 002* |
10.08. | 13,23 Oberflächenanästhesie |
| 1 x 008* |
| 13,23 Infiltrationsanästhesie |
| 2 x 009* |
| Infiltrationsanästhesie an zwei Stellen am Gaumen |
| 2 x Ä490* |
| 13, 23 Gingivaverbreiterung |
| 413* |
| Entnahme von zwei Schleimhauttransplantaten an getrennten Stellen |
|
|
| 13, 23 Einpflanzung der Schleimhauttransplantate |
| 2 x Ä2386* Ä443* |
| 13, 23 Wundverbandsplatte |
| Ä2700* |
11.08. | 13,23 Kontrolle der Wunden |
| 2 x 329* |
17.08. | 13,23 Nähte entfernt |
| 2 x Ä2007* |
Die mit * gekennzeichneten Leistungen sind außervertragliche Leistungen und müssen dem GKV-Patienten auf rein privater Basis in Rechnung gestellt werden.
Erläuterungen
1. August
Die eingehende Untersuchung ist bei gesetzlich versicherten Patienten Leistungsinhalt der Bema-Nr. 01 und einmal je Kalenderhalbjahr abrechenbar. Der Mindestabstand zwischen der ersten und einer weiteren Untersuchung nach der Bema-Nr. 01 muss allerdings vier Monate betragen.
In der Privatliquidation ist die eingehende Untersuchung Inhalt der GOZ-Nr. 001. Dazu gehören die Erhebung des Zahnbefundes und des Befundes der Mundhöhle und der Kiefer sowie die Erhebung eines Parodontalbefundes und dessen Aufzeichnung. Dabei ist allerdings nicht die Erhebung des Parodontalstatus gemeint. Dieser ist nach der GOZ-Nr. 400 abrechenbar, wenn er zusätzlich erbracht wird. Die Untersuchung nach GOZ-Nr. 001 ist uneingeschränkt und somit einmal je notwendiger Untersuchung ohne zeitliche Einschränkung abrechenbar.
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