02.09.2009 | Aktuelle Fallbeispiele
Implantation Zahn 13: Die Abrechnung der Leistungen bei einem Kassenpatienten
Seit der Einführung der befundbezogenen Festzuschüsse erhalten Kassenpatienten bei der Versorgung mit einer Suprakonstruktion einen Zuschuss von ihrer Krankenkasse. In der Regel bekommt der Patient allerdings nur den Zuschuss zur Suprakonstruktion, die Implantatleistungen selbst muss er - außer beim Vorliegen einer Ausnahmeindikation im Sinne von § 28 Abs. 2 Satz 9 SGB V - immer noch komplett selbst tragen. Unser Fallbeispiel beschreibt daher die Abrechnung der Versorgung mit einem Implantat und einer implantatgetragenen Einzelzahnkrone an Zahn 13.
Datum | Behandlung | Bema | GOZ/GOÄ |
15.08. | Der Patient erscheint in der Praxis mit dem Wunsch, die Einzelzahnlücke an 13 versorgt zu bekommen (derzeit trägt er eine Interimsprothese). Vollständige Untersuchung (alles o.B., 8er fehlen) | 01 | Ä6 |
| Beratung über Versorgungsmöglichkeiten (Patient wünscht Implantatversorgung) |
| Ä3 |
| Panoramaschichtaufnahme | Ä935d | Ä5004 |
| OK, UK Abdruck- und Bissnahme zur Herstellung einer CT-Schablone |
|
|
| Überweisung zur Anfertigung einer CT-Analyse ausgestellt |
|
|
20.08. | Auswertung der CT-Analyse |
| Ä5377* |
| Implantatbezogene Analyse |
| 900* |
30.08. | 13 Oberflächenanästhesie |
| 008* |
| 13 Infiltrationsanästhesie (palatinal und vestibulär) |
| 2 x 009* |
| 13 operative Lagerbildung |
| Ä2730* |
| 13 Auffüllen mit alloplastischem Material |
| Ä2442* Ä444* |
| OK Anlegen der umgearbeiteten CT-Schablone zur Bohrschablone |
| 700* |
| 13 Präparation der Knochenkavität |
| 901* |
| 13 Überprüfung der Knochenkavität (3 x) |
| 3 x 902* |
| 13 Einsetzen des Implantats und Einschrauben der Verschlussschraube |
| 903* |
| 13 Wunde vernäht |
| Ä2381* |
| Panoramaschichtaufnahme |
| Ä5004* |
31.08. | Wundkontrolle |
| 329* |
07.09. | 13 Fäden entfernt und Salbe aufgetragen |
| 330* |
* Diese Leistungen sind außervertragliche Leistungen und müssen dem gesetzlich versicherten Patienten auf rein privater Basis in Rechnung gestellt werden.
Erläuterungen
15. August
Die vollständige Untersuchung nach der GOÄ-Nr. 6 enthält im stomatognathen System die Erhebung des vollständigen Zahnstatus, die Inspektion der Mundhöhle sowie die Inspektion und Palpation der Zunge und beider Kiefergelenke. Die Nr. 6 kann einmal je Sitzung und je erneute notwendige Untersuchung berechnet werden. Die Bema-Nr. 01 kann einmal je Kalenderhalbjahr, frühestens nach Ablauf von vier Monaten, erneut berechnet werden. Die Beratung kann beim Kassenpatienten nicht zusätzlich berechnet werden, da diese in der Untersuchungsgebühr (Bema-Nr. 01) bereits enthalten ist.
Anders ist dies in der Privatliquidation: Hier ist neben der Untersuchung nach der GOÄ-Nr. 6 die Beratung zusätzlich abrechenbar. Eine Beratung ab 10 Minuten Dauer ist Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 3. Es ist allerdings darauf zu achten, dass die Nr. 3 entweder nur als einzige Leistung innerhalb einer Sitzung oder als alleinige Leistung im Zusammenhang mit den Untersuchungsgebühren nach GOÄ Nr. 1, 3, 5, 6 abrechenbar ist.
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