· Fachbeitrag · Praxisfall
Versorgung mit einem Implantat und einer implantatgetragenen Einzelzahnkrone an Zahn 23
| In der Vergangenheit wurden Implantationen meist von Kieferchirurgen durchgeführt. Inzwischen aber werden solche Versorgungen auch von vielen Zahnarztpraxen angeboten. Grund genug, die Abrechnungsgrundsätze anhand eines Praxisfalls einmal darzustellen. |
Da Kassenpatienten seit der Einführung der befundbezogenen Festzuschüsse für eine Versorgung mit einer Suprakonstruktion sogar einen Zuschuss von ihrer GKV bekommen, wird diese Versorgungsart immer attraktiver. In der Regel bekommt ein Kassenpatient nur den Zuschuss zur Suprakonstruktion, die Implantatleistungen muss er - außer bei Vorliegen einer Ausnahmeindikation im Sinne von § 28 Abs. 2 Satz 9 SGB V - immer noch komplett selbst tragen.
Der Praxisfall
Das nachfolgende Fallbeispiel beschreibt die Abrechnung der Versorgung mit einem Implantat und einer implantatgetragenen Einzelzahnkrone an Zahn 23.
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