01.02.2007 | Aktuelle Fallbeispiele
Optimierung des Prothesenlagers vor Versorgung mit totalem Zahnersatz
Dass insuffiziente Totalprothesen durch neue ersetzt werden müssen, kommt in der zahnärztlichen Praxis immer wieder vor. Nicht selten ist es in so einem Fall erforderlich, das Prothesenlager durch präprothetische Maßnahmen in einen optimalen Zustand zu bringen. Was dabei abrechnungstechnisch zu beachten ist, wird in diesem Fallbeispiel erläutert.
Beispiel
Datum | Behandlung | Bema | GOZ/GOÄ |
28.10. (Sa. 21 Uhr) | Patientin klagt in der Notfallsprechstunde über erhebliche Probleme mit ihren etwa 20 Jahre alten Totalprothesen, die in der Vergangenheit mehrfach gebrochen seien | 0 3 | Zu. B, D |
Untersuchung zweier Dekubitalgeschwüre regio 17 und 35 | -- | Ä 5 | |
Erklärung der Behandlungsmaßnahmen und Empfehlungen für die Patientin (2 Minuten) | Ä 1 | Ä 1 | |
Kürzen des Prothesenrandes im rechten OK und linken UK | sK | 2 x 403 | |
Behandlung mit Heilsalbe | Mu | 402 | |
30.10. | Eingehende Untersuchung der zahnlosen Kiefer: hoher spitzer Gaumen, Schlotterkamm im OK von regio 15 bis 22, hoch ansetzendes Schleimhautband regio 44 | 0 1 | 001 |
Orthopantomogramm: Kieferknochen ohne pathologischen Befund | OPG | Ä 5004 | |
Besprechung der geplanten Behandlung (12 Minuten): Operative Entfernung des Schlotterkamms, Beseitigung des störenden Schleimhautbändchens, anschließend neue Totalprothesen mit eingearbeiteter Stahlbasis | – | Ä 3 | |
Nochmalige Salbenbehandlung der Druckgeschwüre | Mu | 402 | |
Erstellung eines Heil- und Kostenplanes | – | 003 | |
06.11. | Infiltrationsanästhesie von 15 bis 22 | 4 x I | (7 x) 009 |
Operative Entfernung des Schlotterkammes | 2 x SMS | 2 x Ä 2670 Zu. 443 | |
44: Infiltrationsanästhesie | I | 009 | |
Beseitigung des Schleimhautbändchens | SMS | 321 | |
OK, UK: insgesamt 8 Nähte | – | – | |
Ausstellen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung | Ä 70 (7700) | Ä 70 | |
08.11. | Regio 11: Infiltrationsanästhesie | I | 009 |
Erneuerung einer gelösten Naht | XN | 331 | |
Regio 44: Behandlung der Wunde mit Heilsalbe | N | 330 | |
14.11. | 15 - 22, 44: Wundreinigung und Nahtentfernung | 3 x N | (5 x) 330 |
04.12. | OK-, UK-Alginatabformung mit individualisierten Schreinemakers-Löffeln | – | 2 x 517 |
07.12. | OK-Funktionsabformung | 98 b | 518 |
UK-Funktionsabformung | 98 c | 519 | |
08.12. | Relationsbestimmung durch intraorale Stützstiftregistrierung | 98 d | 801 |
15.12. | Wachseinprobe | – | – |
21.12. | Eingliederung der OK-, UK-Totalprothesen (mit eingearbeiteten Metallbasen) | 97 a, 97 b, 98 e | 522, 523 |
Erläuterungen zur Tabelle
28. Oktober
Die Untersuchung eines Teilbereichs der Mundhöhle ist beim Privatpatienten als „symptombezogene Untersuchung“ unter der GOÄ-Nr. 5 abrechenbar. Diese kann innerhalb eines Behandlungsfalles – das heißt innerhalb eines Monatszeitraums – nur einmal neben einer anderen Leistung angesetzt werden. Dabei ist jedoch zu beachten, dass ein neuer Behandlungsfall auch bei Inanspruchnahme des Zahnarztes wegen einer neuen, mit dem erhobenen Befund nicht im Zusammenhang stehenden Erkrankung beginnt.
Für eine Behandlung außerhalb der Sprechstunde – auch im Notfalldienst an Samstagen, Sonn- und Feiertagen – wird in der Kassenabrechnung jeweils der Zuschlag 03 berechnet. In der Privatabrechnung gibt es mehrere derartige Zuschläge, die allerdings – anders als der Bema-Zuschlag 03 – grundsätzlich nur im Zusammenhang mit einer Untersuchung oder Beratung ansatzfähig sind. Bei einer Inanspruchnahme des Zahnarztes, die am Wochenende vor 8 Uhr morgens bzw. nach 8 Uhr abends erfolgt, lassen sich die Zuschläge kombinieren. Im Beispielsfall fallen die Zuschläge D für den Samstag und B für die Zeit zwischen 20 und 22 Uhr an.
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