01.07.2007 | Aktuelle Fallbeispiele
Umfangreiche Prophylaxe-Behandlung bei einem zwölfjährigen Kind
Im Praxisalltag reichen die Prophylaxe-Maßnahmen, die von der GKV als Sachleistungen übernommen werden, häufig nicht aus, und es müssen auch bei Kassenpatienten weiterführende Maßnahmen als Privatleistungen erbracht werden. In diesem Beispiel stellen wir Ihnen daher eine umfangreiche Prophylaxe-Behandlung eines zwölfjährigen Patienten dar. Leistungen, die auch einem Kassenpatienten privat zu berechnen sind, haben wir mit einem * gekennzeichnet.
Beispiel
Datum | Behandlung | Bema | GOZ/GOA |
10.01. | Erstvorstellung in der Praxis. Eingehende Untersuchung und Beratung (Dauer der Beratung 7 Minuten), Par-Befund okay, anschließend Besprechung des weiteren Vorgehens bei einer intensiven Prophylaxe-Behandlung, Patient wünscht Kostenvoranschlag | 01
002* | 001 Ä1
002 |
20.01. | Erhebung des Mundhygienestatus, supragingivale Entfernung harter Beläge an den Zähnen 43-33, lokale Fluoridierung | IP 1 Zst IP 4 | 100 6 x 405 102 |
28.02. | Kontrolle nach Belagsentfernung und erneute Entfernung weicher Beläge an den Zähnen 43-33, Abdrucknahme und einfache Biss-nahme zur Erstellung von Planungsmodellen. | 6 x 405* 006* | 6 x 406 006
|
| Mundgesundheits-Aufklärung und Remotivation, Erhebung einer individuellen Schwachstellenanalyse und Demonstration von Putztechniken an den Modellen. Auf Grund der besonders stark verschachtelten Frontzähne ist eine individuelle Fluoridierungsschiene notwendig. | IP 2 | 101 Ä1, Ä5 |
| Versiegelung der Zähne 17, 16, 27, 26 | 4 x IP 5 | 4 x 200 |
10.03. | Versiegelung der Zähne 47, 46, 37, 36 | 4 x IP 5 | 4 x 200 |
| Anpassung der Fluoridierungsschiene und Handhabung erklärt, neuer Termin für Versiegelung der UK-Prämolaren vereinbart. | 700* | 700 |
20.03. | Entfernung weicher Beläge an den Zähnen 44, 45, 34, 35 | 4 x 405* | 4 x 405 |
| Versiegelung der Zähne unter Kofferdam | 4 x 200* 2 x 204* | 4 x 200 2 x 204 |
| Lokale Fluoridierung auf Grund hohen Kariesrisikos | IP 4 | 102 |
| Aufnahme des Patienten in einen dreimonatigen Prophylaxe-Recall |
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10. Januar: Die Bema-Nr. 01 kann einmal je Kalenderhalbjahr, frühestens nach dem Ablauf von vier Monaten, erneut berechnet werden. Die GOZ-Nr. 001 ist dagegen einmal je Sitzung und ohne zeitliche Begrenzung berechenbar. Leistungsinhalt der 001 ist allerdings auch die Erhebung des Parodontalbefundes, wobei eine kurze Angabe (zum Beispiel „o.B.“ oder „nicht o.B.“) ausreichend ist. Neben der GOZ-Nr. 001 kann die Beratungsgebühr nach GOÄ-Nr. 1 ebenfalls berechnet werden, da diese Leistung einmal je Behandlungsfall neben ärztlichen bzw. zahnärztlichen Leistungen abrechenbar ist. Wünscht der Patient einen Heil- und Kostenplan, so ist dieser nach der GOZ-Nr. 002 für Leistungen aus den Abschnitten A bis E und H bis K der GOZ sowie für alle Leistungen aus der GOÄ abzurechnen. Dies gilt auch für den Kassenpatienten, wenn dieser eine reine Privatbehandlung aus den oben genannten Leistungsabschnitten der GOZ bzw. GOÄ wünscht.
20. Januar: Für 6- bis 17-jährige Kassenpatienten können prophylaktische Leistungen innerhalb eines dreijährigen Individualprophylaxe-Programms als Sachleistung über die Krankenkasse abgerechnet werden. Dabei ist besonders darauf zu achten, dass das Datum der Leistungserbringung der IP 1 (einmal je Kalenderhalbjahr) in das Bonusheft eingetragen werden muss. Dies dient dem Patienten als Nachweis für einen Anspruch auf erhöhte Zuschüsse beim Zahnersatz. Die IP 1 kann und sollte dabei einmal je Kalenderhalbjahr erbracht und berechnet werden.
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