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  • 01.07.2007 | Aktuelle Fallbeispiele

    Umfangreiche Prophylaxe-Behandlung bei einem zwölfjährigen Kind

    Im Praxisalltag reichen die Prophylaxe-Maßnahmen, die von der GKV als Sachleistungen übernommen werden, häufig nicht aus, und es müssen auch bei Kassenpatienten weiterführende Maßnahmen als Privatleistungen erbracht werden. In diesem Beispiel stellen wir Ihnen daher eine umfangreiche Prophylaxe-Behandlung eines zwölfjährigen Patienten dar. Leistungen, die auch einem Kassenpatienten privat zu berechnen sind, haben wir mit einem * gekennzeichnet.  

     

    Beispiel

    Datum  

    Behandlung  

    Bema  

    GOZ/GOA  

    10.01.  

    Erstvorstellung in der Praxis. Eingehende Untersuchung und Beratung (Dauer der Beratung 7 Minuten), Par-Befund okay, anschließend Besprechung des weiteren Vorgehens bei einer intensiven Prophylaxe-Behandlung, Patient wünscht Kostenvoranschlag  

    01  

     

     

    002*  

    001  

    Ä1  

     

    002  

    20.01.  

    Erhebung des Mundhygienestatus, supragingivale Entfernung harter Beläge an den Zähnen 43-33, lokale Fluoridierung  

    IP 1  

    Zst  

    IP 4  

    100  

    6 x 405  

    102  

    28.02.  

    Kontrolle nach Belagsentfernung und erneute Entfernung weicher Beläge an den Zähnen 43-33, Abdrucknahme und einfache Biss-nahme zur Erstellung von Planungsmodellen.  

    6 x 405*  

    006*  

    6 x 406  

    006  

     

     

    Mundgesundheits-Aufklärung und Remotivation, Erhebung einer individuellen Schwachstellenanalyse und Demonstration von Putztechniken an den Modellen. Auf Grund der besonders stark verschachtelten Frontzähne ist eine individuelle Fluoridierungsschiene notwendig.  

    IP 2  

    101  

    Ä1, Ä5  

     

    Versiegelung der Zähne 17, 16, 27, 26  

    4 x IP 5  

    4 x 200  

    10.03.  

    Versiegelung der Zähne 47, 46, 37, 36  

    4 x IP 5  

    4 x 200  

     

    Anpassung der Fluoridierungsschiene und Handhabung erklärt, neuer Termin für Versiegelung der UK-Prämolaren vereinbart.  

    700*  

    700  

    20.03.  

    Entfernung weicher Beläge an den Zähnen 44, 45, 34, 35  

    4 x 405*  

    4 x 405  

     

    Versiegelung der Zähne unter Kofferdam  

    4 x 200*  

    2 x 204*  

    4 x 200  

    2 x 204  

     

    Lokale Fluoridierung auf Grund hohen Kariesrisikos  

    IP 4  

    102  

     

    Aufnahme des Patienten in einen dreimonatigen Prophylaxe-Recall  

     

     

     

    10. Januar: Die Bema-Nr. 01 kann einmal je Kalenderhalbjahr, frühestens nach dem Ablauf von vier Monaten, erneut berechnet werden. Die GOZ-Nr. 001 ist dagegen einmal je Sitzung und ohne zeitliche Begrenzung berechenbar. Leistungsinhalt der 001 ist allerdings auch die Erhebung des Parodontalbefundes, wobei eine kurze Angabe (zum Beispiel „o.B.“ oder „nicht o.B.“) ausreichend ist. Neben der GOZ-Nr. 001 kann die Beratungsgebühr nach GOÄ-Nr. 1 ebenfalls berechnet werden, da diese Leistung einmal je Behandlungsfall neben ärztlichen bzw. zahnärztlichen Leistungen abrechenbar ist. Wünscht der Patient einen Heil- und Kostenplan, so ist dieser nach der GOZ-Nr. 002 für Leistungen aus den Abschnitten A bis E und H bis K der GOZ sowie für alle Leistungen aus der GOÄ abzurechnen. Dies gilt auch für den Kassenpatienten, wenn dieser eine reine Privatbehandlung aus den oben genannten Leistungsabschnitten der GOZ bzw. GOÄ wünscht.  

     

    20. Januar: Für 6- bis 17-jährige Kassenpatienten können prophylaktische Leistungen innerhalb eines dreijährigen Individualprophylaxe-Programms als Sachleistung über die Krankenkasse abgerechnet werden. Dabei ist besonders darauf zu achten, dass das Datum der Leistungserbringung der IP 1 (einmal je Kalenderhalbjahr) in das Bonusheft eingetragen werden muss. Dies dient dem Patienten als Nachweis für einen Anspruch auf erhöhte Zuschüsse beim Zahnersatz. Die IP 1 kann und sollte dabei einmal je Kalenderhalbjahr erbracht und berechnet werden.