Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.06.2005 | Aktuelle Fallbeispiele

    Versorgung eines Patienten mit Kronen und Füllungen mit Stiftverankerung

    Die Verankerung einer Füllung mit parapulpären Stiften sowie der Aufbau eines stark defekten Zahnes mit gegossenem oder konfektioniertem Stiftaufbau vor Überkronung sind Maßnahmen, die relativ häufig vorkommen, deren Abrechnung jedoch nicht selten Probleme bereitet. Diese wollen wir mit unserem Fallbeispiel klären, wobei wir uns selbstverständlich bewusst sind, dass eine derartige Häufung von Stiftverankerungen in der Praxis kaum vorkommt.  

     

    Leistungen, die auch einem Kassenpatienten privat in Rechnung zu stellen sind, haben wir – wie immer – mit einem * gekennzeichnet. Die berechenbaren Materialkosten geben wir – dem Thema dieses Fallbeispiels entsprechend – nur im Zusammenhang mit der Stiftverankerung an.  

     

    Beispiel:

    Datum  

    Behandlung  

    Bema  

    GOZ/GOÄ  

    4.4.  

    Eingehende Untersuchung: 44 und 45 kariös;  

    12, 11 defekte Kompositfüllungen; 22 gelockerte Krone;  

    Zahnstein vorhanden  

    Patient klagt über Schmerzen im rechten Unterkiefer  

    0 1  

    001  

    Sensibilitätsprüfung: 22 negativ; 12, 11, 44, 45 positiv  

    ViPr  

    007  

    Drei Röntgenaufnahmen: 12, 11 apikal o.B.; 22 frakturierter  

    Stiftaufbau; 44, 45 pulpennahe Karies, apikal o. B.  

    Rö 5  

    3 x Ä 5000  

    44: Leitungsanästhesie  

    L 1  

    010  

    44: Zusätzliche intraligamentäre Anästhesie, da Pulpa  

    bei Trepanationsversuch noch schmerzempfindlich  

    –  

    009  

    44: Pulpa eröffnet  

    –  

    239  

    44: Pulpa entfernt  

    VitE  

    236  

    44: Wurzelkanalaufbereitung  

    WK  

    241  

    44: Röntgen-Messaufnahme  

    Rö 2  

    Ä 5000  

    44: Elektrometrische Verifizierung der Kanallänge  

    (240*)  

    240  

    44: Wurzelfüllung  

    WF  

    244  

    44: Provisorischer Verschluss  

    –  

    –  

    45: Indirekte Überkappung  

    Cp  

    233  

    45: Zementaufbaufüllung mes-occ-dist  

    F 2  

    218  

    45: Verankerung mit zwei parapulpären Stiften  

    Material  

    2 x 213 (+ Mat.)  

    17, 16, 26, 27, 35 - 45: Zahnstein entfernt  

    Zst  

    14 x 405  

    6.4.  

    Beratung (acht Minuten) über weiteres Vorgehen: Überkronung 44  

    und 45 (44 mit Schraubenaufbau); Erneuerung der Krone 22  

    mit gegossenem Stiftaufbau; neue Kompositfüllungen 12, 11  

    –  

    Ä 1  

    12, 11: Infiltrationsanästhesie  

    I  

    2 x 009  

    12, 11: Kofferdam angelegt  

    bMF  

    204  

    12: Eckenaufbau mesial, dreiflächige Füllung distal  

    F 4, F 3  

    211, 209  

    12: Je Füllung Verankerung mit zwei parapulpären Stiften  

    St  

    3 x 213 (+Mat.)  

    12: Papillenblutung gestillt  

    –  

    203  

    11: Zahn separiert  

    –  

    203  

    11: Füllung cervikal  

    F 1  

    205  

    11: Verankerung mit einem parapulpären Stift  

    Material  

    213 (+ Mat.)  

    12, 11: Hochglanzpolitur der Füllungen  

    –  

    –  

    17, 16, 26, 27, 35 - 45: Politur nach Belagsentfernung  

    –  

    14 x 406  

    7.4.  

    Heil- und Kostenplan ausgestellt  

    –  

    002 (003)  

    14.4.  

    22: Alte Krone entfernt  

    EKr  

    229  

    22: Defekten Stiftaufbau entfernt  

    EKr  

    230  

    22: Präparation für gegossenen Stiftaufbau  

    –  

    –  

    OK-Silikonabformung  

    –  

    –  

    22: Provisorische Krone mit Stiftverankerung eingesetzt  

    21  

    228  

    18.4.  

    22: Gegossenen Stiftaufbau eingesetzt  

    18 b  

    219  

    44: Schraubenaufbau eingesetzt  

    18 a (+ Mat.)  

    219 (+ Mat.)  

    44: Koronalen Aufbauteil mit Komposit umkleidet  

    F 2  

    218  

    22, 44, 45: Hohlkehlpräparation für VMK-Kronen  

    –  

    –  

    OK-, UK-Silikonabformung, Bissnahme  

    –  

    –  

    22, 44, 45: Provisorische Kronen eingesetzt  

    3 x 19  

    3 x 227  

    26.4.  

    22, 44, 45: Vestibulär verblendete VMK-Kronen eingesetzt  

    2 x 20 b, 221*  

    3 x 221  

     

    Erläuterungen zur Tabelle

    4. April

    Beim Kassenpatienten kann eine Infiltrations- neben einer Leitungsanästhesie abgerechnet werden, wenn sie der Erzielung einer ausreichenden Anästhesietiefe dient, nicht hingegen, wenn dadurch nur der N. buccalis ausgeschaltet wird. Diese Kombination gibt es im Bema nur, wenn es sich um chirurgische oder parodontalchirurgische Eingriffe handelt. In der GOZ gibt es keine solchen Einschränkungen. Nur in der Privatabrechnung ist es möglich, vor einer Vitalexstirpation eine Trepanation abzurechnen, weil im Leistungstext der GOZ-Nr. 239 im Gegensatz zur Bema-Position Trep 1 nicht von einem pulpentoten Zahn die Rede ist.