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  • 01.11.2007 | Aktuelle Fallbeispiele

    Versorgung eines Zahnes mit vollkeramischer Krone und adhäsiv befestigtem Keramikstift

    Ästhetische Versorgungen werden von den Patienten immer öfter gewählt. Da dies auch bei der Versorgung von Zahnersatz und Zahnkronen sehr relevant ist, befasst sich dieses Fallbeispiel mit der Versorgung eines Zahnes durch eine vollkeramische Krone und einen Keramikstift. Bei dieser Vorsorgungsart handelt es sich für Kassenpatienten um eine gleichartige Versorgung. Der Patient erhält drei Festzuschüsse nach Befundklasse 1: 1.1 und 1.3 für die vestibulär verblendete Krone sowie 1.4 für die Versorgung mit einem konfektionierten Stiftaufbau als Regelversorgung.  

     

    Beispiel

    Datum  

    Behandlung  

    Bema  

    GOZ/GOÄ  

    08.10.  

    Patient erscheint in der Praxis mit einer herausgefallenen insuffizienten Krone an Zahn 11. Die symptombezogene Untersuchung ergibt, dass eine neue Krone erforderlich ist. Der Patient wird über alle Behandlungsalternativen aufgeklärt (Dauer acht Minuten).  

    Ä1  

    Ä1, Ä5  

     

    Orthopantomogramm (11 intakte Wurzelfüllung), alle anderen Zähne o.B.  

    Ä935d  

    Ä5004  

     

    Krone provisorisch wiederbefestigt  

     

     

     

    Heil- und Kostenplan für Kassenpatienten erstellt und mitgegeben, der Privatpatient verzichtet auf einen Kostenvoranschlag  

     

     

    22.10.  

    Genehmigter HKP von der GKV liegt vor  

     

     

     

    11 Infiltrationsanästhesie (1 Anästhesiegebiet)  

    I (40)  

    009  

     

    11 Entfernung der provisorisch eingesetzten Krone  

     

     

     

    11 weiche Beläge entfernt  

     

    405*  

     

    11 dentinadhäsive Befestigung eines Keramikstiftes  

     

    217!  

     

    11 dentinadhäsive Aufbaurekonstruktion  

     

    214!  

     

    11 Nachpräparation für die vollkeramische Krone (Stufenpräparation)  

     

     

     

    11 Fäden zur Darstellung unter sich gehender Stellen gelegt  

    bMF (12)  

    203  

     

    UK Gegenkieferabformung mit Alginat, OK Präparationsabformung mit Silikon, einfache Bissnahme mittels Futar  

     

    005  

     

     

    11 alte Krone zum Provisorium umgearbeitet und provisorisch eingesetzt  

    19  

    227  

    05.11.  

    11 Entfernung der provisorischen Krone  

     

     

     

    11 Nachkontrolle und Entfernung der neuen weichen Beläge  

     

    406*  

     

    Eingliederung der Zirkonkrone (zementiert)  

     

    221!  

    09.11.  

    11 Nachkontrolle der Versorgung  

     

    Ä1, Ä5  

    Die mit „*“ gekennzeichneten GOZ/GOÄ-Ziffern können dem Kassenpatienten privat in Rechnung gestellt werden. Die mit „!“ gekennzeichneten Leistungen sind bei Kassenpatienten als Mehrkosten zu berechnen.  

    Erläuterungen zur Tabelle

    8. Oktober

    Neben der ersten zahnärztlichen Leistung im Quartal kann beim Kassenpatienten die GOÄ-Nr. 1 abgerechnet werden. Für die symptombezogene Untersuchung des Privatpatienten kann einmal je Behandlungsfall – alle 31 Tage – die GOÄ-Nr. 5 berechnet werden, zuzüglich der GOÄ-Nr. 1 für die begleitende Beratung, wenn diese zehn Minuten unterschreitet.  

     

    Bei Kassenpatienten wird das OPG unter GOÄ-Nr. 935d abgerechnet. Bei der Abrechnung von Röntgenaufnahmen für eine Versorgung mit Zahnersatz und Zahnkronen muss die Kennziffer 5 mit an die KZV übermittelt werden. Das OPG ist in der Privatliquidation Inhalt der GOÄ-Nr. 5004.