01.11.2007 | Aktuelle Fallbeispiele
Versorgung eines Zahnes mit vollkeramischer Krone und adhäsiv befestigtem Keramikstift
Ästhetische Versorgungen werden von den Patienten immer öfter gewählt. Da dies auch bei der Versorgung von Zahnersatz und Zahnkronen sehr relevant ist, befasst sich dieses Fallbeispiel mit der Versorgung eines Zahnes durch eine vollkeramische Krone und einen Keramikstift. Bei dieser Vorsorgungsart handelt es sich für Kassenpatienten um eine gleichartige Versorgung. Der Patient erhält drei Festzuschüsse nach Befundklasse 1: 1.1 und 1.3 für die vestibulär verblendete Krone sowie 1.4 für die Versorgung mit einem konfektionierten Stiftaufbau als Regelversorgung.
Beispiel
Datum | Behandlung | Bema | GOZ/GOÄ |
08.10. | Patient erscheint in der Praxis mit einer herausgefallenen insuffizienten Krone an Zahn 11. Die symptombezogene Untersuchung ergibt, dass eine neue Krone erforderlich ist. Der Patient wird über alle Behandlungsalternativen aufgeklärt (Dauer acht Minuten). | Ä1 | Ä1, Ä5 |
| Orthopantomogramm (11 intakte Wurzelfüllung), alle anderen Zähne o.B. | Ä935d | Ä5004 |
| Krone provisorisch wiederbefestigt |
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| Heil- und Kostenplan für Kassenpatienten erstellt und mitgegeben, der Privatpatient verzichtet auf einen Kostenvoranschlag |
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22.10. | Genehmigter HKP von der GKV liegt vor |
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| 11 Infiltrationsanästhesie (1 Anästhesiegebiet) | I (40) | 009 |
| 11 Entfernung der provisorisch eingesetzten Krone |
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| 11 weiche Beläge entfernt |
| 405* |
| 11 dentinadhäsive Befestigung eines Keramikstiftes |
| 217! |
| 11 dentinadhäsive Aufbaurekonstruktion |
| 214! |
| 11 Nachpräparation für die vollkeramische Krone (Stufenpräparation) |
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| 11 Fäden zur Darstellung unter sich gehender Stellen gelegt | bMF (12) | 203 |
| UK Gegenkieferabformung mit Alginat, OK Präparationsabformung mit Silikon, einfache Bissnahme mittels Futar |
| 005
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| 11 alte Krone zum Provisorium umgearbeitet und provisorisch eingesetzt | 19 | 227 |
05.11. | 11 Entfernung der provisorischen Krone |
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| 11 Nachkontrolle und Entfernung der neuen weichen Beläge |
| 406* |
| Eingliederung der Zirkonkrone (zementiert) |
| 221! |
09.11. | 11 Nachkontrolle der Versorgung |
| Ä1, Ä5 |
Die mit „*“ gekennzeichneten GOZ/GOÄ-Ziffern können dem Kassenpatienten privat in Rechnung gestellt werden. Die mit „!“ gekennzeichneten Leistungen sind bei Kassenpatienten als Mehrkosten zu berechnen.
Erläuterungen zur Tabelle
8. Oktober
Neben der ersten zahnärztlichen Leistung im Quartal kann beim Kassenpatienten die GOÄ-Nr. 1 abgerechnet werden. Für die symptombezogene Untersuchung des Privatpatienten kann einmal je Behandlungsfall – alle 31 Tage – die GOÄ-Nr. 5 berechnet werden, zuzüglich der GOÄ-Nr. 1 für die begleitende Beratung, wenn diese zehn Minuten unterschreitet.
Bei Kassenpatienten wird das OPG unter GOÄ-Nr. 935d abgerechnet. Bei der Abrechnung von Röntgenaufnahmen für eine Versorgung mit Zahnersatz und Zahnkronen muss die Kennziffer 5 mit an die KZV übermittelt werden. Das OPG ist in der Privatliquidation Inhalt der GOÄ-Nr. 5004.
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