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  • 01.04.2006 | Aktuelle Fallbeispiele

    Versorgung mit einem Langzeitprovisorium

    Die Versorgung einer Lücke mit einem laborgefertigten Langzeitprovisorium kann angezeigt sein, wenn es gilt, einen längeren Zeitraum – beispielsweise zur Abheilung nach Extraktionen oder zur zwischenzeitlichen Durchführung einer systematischen Par-Behandlung – zu überbrücken. Die abrechnungstechnischen Besonderheiten stellen wir anhand des folgenden Beispiels dar und erläutern anschließend die Bestimmungen. Leistungen, die auch einem Kassenpatienten privat in Rechnung zu stellen sind, haben wir – wie immer – mit einem * gekennzeichnet.  

     

    Datum  

    Behandlung  

    Bema  

    GOZ/GOÄ  

    06.02.  

    Eingehende Untersuchung: OK-Lückengebiss mit partieller Prothese, UK-Schneidezähne stark gelockert  

    01  

    001  

    Vitalitätsprobe: 34, 33, 43, 44: alle positiv  

    ViPr  

    007  

    OPG: Übersichtsaufnahme, generalisierter Knochenabbau  

    OPG  

    Ä 5004  

    33-34, 43-44: Einzelaufnahmen: horizontaler Knochenabbau, 43 Stiftaufbau, stark abstehender Kronenrand  

    Rö 2  

    2 x Ä 5000  

    Beratung über geplantes Vorgehen (15 Minuten): Extraktion 42,41,31,32 mit gleichzeitiger provisorischer Präparation von 44,43,33,34, Eingliederung eines laborgefertigten Provisoriums, während der Abheilungszeit systematische Par-Behandlung, später VMK-Brücke 44,43----33,34  

    –  

    Ä 3  

    Patient über Kosten für Prophylaxeleistungen aufgeklärt  

    –  

    –  

    Entfernung harter und weicher Beläge an 12 Zähnen  

    Zst  

    12 x 405  

    Erhebung eines Mundhygienestatus und eingehende Mundhygiene-Unterweisung (30 Minuten)  

    100*  

    100  

    UK-Alginat-Abformung für Formteil  

    –  

    –  

    07.02.  

    Erstellung eines Heil- und Kostenplanes  

    –  

    003  

    15.02.  

    Kontrolle und Politur nach Zahnsteinentfernung  

    (12 x 406*)  

    12 x 406  

    UK: beidseitig Leitungsanästhesie  

    2 x L 1  

    2 x 010  

    43 Krone entfernt, insuffizienten Stiftaufbau entfernt  

    2 x EKr  

    229, 230  

    43 Schraubenaufbau eingesetzt und koronal mit Komposit umkleidet  

    18 a, F 2  

    219, 218  

    44, 43, 33, 34: provisorische Präparation für Langzeitprovisorium  

    –  

    2 x 224, 2 x 506  

    42, 41, 31, 32: Extraktion  

    4 x X 1  

    4 x 300  

    4 Nähte  

    –  

    –  

    UK-Silikonabformung  

    –  

    –  

    OK-Alginat-Abformung  

    005*  

    005  

    Mittels Formteil hergestellte provisorische Brücke 44,43----33,34 eingegliedert  

    8 x 19  

    2 x 227, 2 x 512, 514  

    17.02.  

    Abnahme der provisorischen Brücke  

    –  

    –  

    42, 41, 31, 32: Wunde gereinigt und Nähte entfernt  

    N  

    4 x 330  

    Laborgefertigte Kunststoffbrücke 44,43----33,34 eingegliedert  

    4 x 708*, 709*  

    4 x 708, 709  

    Mundhygiene-Kontrolle mit nochmaliger Unterweisung (20 Min.)  

    101*  

    101  

    Erläuterungen zur Tabelle

    6. Februar

    Neben einer Panorama-Röntgenaufnahme sind ohne weiteres noch Einzelbilder abrechenbar; bei Kassenpatienten ist lediglich die gleichzeitige Berechnung der Nr. Ä 925 d (Status) ausgeschlossen.  

     

    Die Berechnung der Nr. Ä 3 neben anderen Ziffern ist immer wieder Anlass für Auseinandersetzungen mit privaten Kostenerstattern. Der strittige Passus im Leistungstext lautet: „Die Leistung nach Nr. 3 ist nur berechnungsfähig als einzige Leistung oder im Zusammenhang mit einer Untersuchung nach den Nummern 5, 6, 7, 8, 800 oder 801.“