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  • 01.09.2004 · Fachbeitrag · Aktuelle Fallbeispiele

    Versorgung mit einer distalen Freiendbrücke

    | Ungeachtet der Tatsache, dass eine Freiendbrücke seit der Bema-Umstrukturierung nur noch dann Vertragsleistung ist, wenn sie dem Ersatz eines mesial fehlenden Prämolaren dient, bleibt die Versorgung einer einseitigen Freiendsituation im Unterkiefer mit einer solchen Brücke zum Ersatz des fehlenden 6-Jahr-Molaren unter bestimmten Bedingungen eine aus zahnmedizinisch-fachlicher Sicht durchaus sinnvolle prothetische Lösung. Wie in einem solchen Fall abrechnungstechnisch vorzugehen ist, erläutert das folgende Fallbeispiel. Mit einem * gekennzeichnete Leistungen muss auch der Kassenpatient privat bezahlen, auf die anfallenden Material- und Laborkosten gehen wir nicht näher ein. |