01.05.2005 | Aktuelle Fallbeispiele
Versorgung mit zwei Freiendbrücken
Nach Einführung der befundorientierten Festzuschüsse stellt die Versorgung eines Patienten mit Freiendbrücken den behandelnden Zahnarzt und seine Mitarbeiterinnen immer wieder vor Probleme bei Beantragung, Abrechnung und dem Ansatz der relevanten Zuschüsse. Deshalb ist unser Fallbeispiel dieser Thematik gewidmet, wobei wir uns durchaus bewusst sind, dass die Versorgung mit gleich zwei derartigen Brücken bei ein und demselben Patienten in der Praxis nur in seltenen Ausnahmefällen vorkommt. Wie immer sind Leistungen, die auch dem Kassenpatienten privat in Rechnung zu stellen sind, mit einem * gekennzeichnet.
Beispiel
Datum | Behandlung | Bema | GOZ/GOÄ | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
08.03. | Patient erscheint in der Praxis mit frakturiertem Zahn 22 Eingehende Untersuchung:
|
0 1 |
001 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Vitalitätsprobe: 22 negativ; 23, 24, 45, 44 positiv | ViPr | 007 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
22 – 23, 24 – 25, 45 – 44 Rö-Aufnahmen: 22 Wurzellängsfraktur; 23, 24, 44, 45 apikal o. B. | Rö 5 | 3 x Ä 5000 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Patient wünscht Lückenschluss 22 und im rechten Unterkiefer Beratung über geplante Therapie (8 Minuten): Extraktion 22, Interimsprothese, vestibulär verblendete Freiendbrücken – 23 24 (B-K-K) und – 45 44 (B-K-K) |
– |
Ä 1 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
16, 35 – 44 Zahnstein entfernt | Zst | 10 x 405 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
OK-, UK-Alginatabformung für Interimsprothese | – | 005 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
09.03. | Heil- und Kostenpläne (für Interimsprothese und definitive Versorgung) erstellt | – | 2 x 003 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
11.03. | 22 Infiltrationsanästhesie buccal und palatinal | I | 2 x 009 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
22 schwierige Extraktion des frakturierten Zahnes | X 3 | 302 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Interimsprothese (gebogene Doppelarmklammern 14, 24) eingesetzt | 96 a, 98 f | 520, 507 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
12.03. | 22 Nachkontrolle nach Extraktion | Ä 1 | Ä 1 (329) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
22.04. | Beratung (3 Minuten) | Ä 1 | Ä 1 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
23, 24 Infiltrationsanästhesie (zwei buccale Einstiche, ein palatinaler Einstich) | I | 3 x 009 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
45, 44 Leitungsanästhesie und buccale Infiltrations- anästhesie | L 1 (I) | 010, 009 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
24, 44 dreiflächige Zementaufbaufüllungen | 2 x F 2 | 2 x 218 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
45 dreiflächige Zementaufbaufüllung | F 2 | 209 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
23, 24, 44, 45 Hohlkehlpräparation für Freiendbrücken | – | – | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
OK-, UK- Silikonabformungen | – | – | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Provisorische Brücke – 23, 24 (B-K-K) eingesetzt | 3 x 19 | 227, 512, 514 (3 x BEB 1401) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Provisorische Kronen 45, 44 eingesetzt | 2 x 19 | 2 x 227 (2 x BEB 1401) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
28.04. | Provisorische Kronen und Brücken entfernt | – | – | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
VMK-Brücken – 23, 24 und – 45, 44 roh einprobiert | – | – | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Provisorische Kronen und Brücken wiederbefestigt | 3 x 24 c, 95 d | – | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
03.05. | Vestibulär verblendete VMK-Brücken – 23, 24 und – 45, 44 einzementiert | 2 x 20 b, 91 b 501*, 92, 507* | 2 x 221, 2 x 501 2 x 507 |
Erläuterungen zur Tabelle:
8. März
Die Abrechnung der GOZ-Nr. 001 setzt unter anderem die „Erhebung des Parodontalbefundes“ voraus. Dabei wird nicht die Messung sämtlicher Taschentiefen und Lockerungsgrade verlangt, sondern lediglich eine kurze Feststellung über den parodontalen Zustand, der – ebenso wie die fehlenden, zerstörten und kariösen Zähne – aufgezeichnet werden muss.Die Berechnung einer Beratung neben einer eingehenden Untersuchung ist nur in der Privatabrechnung möglich, wobei je nach Dauer zwei Gebührenziffern zur Verfügung stehen: die Nr. Ä 1 für Beratungen unter zehn Minuten, die Nr. Ä 3 für länger dauernde Beratungen.
Die Abformung für Gegenkiefermodelle ist deshalb unter der Nr. 005 berechenbar, weil ein solches Modell grundsätzlich der „Auswertung zur Diagnose und Planung“ bedarf. Ohne eine solche planerische Auswertung ist die fachgerechte Anfertigung von Zahnersatz nicht möglich.
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