01.12.2005 | Aktuelle Fallbeispiele
Wiederherstellungsmaßnahmen an herausnehmbarem Zahnersatz
Im Fallbeispiel der November-Ausgabe von „Abrechnung aktuell“ haben wir uns mit Wiederherstellungsmaßnahmen an Kronen und Brücken beschäftigt. Diesmal geht es um Reparaturen an herausnehmbarem Zahnersatz, also an Teil- und Totalprothesen. Die Vorschriften, die bei der Abrechnung zu berücksichtigen sind, stellen wir anhand dieses Fallbeispiels dar, wobei wir uns selbstverständlich bewusst sind, dass eine derartige Häufung von Wiederherstellungsmaßnahmen in der Praxis bei ein und demselben Patienten nicht vorkommt.
Beispiel
Datum | Behandlung | Bema | GOZ/GOÄ |
12.2. (9 Uhr) | Patient kommt mit zerbrochener OK-Totalprothese Beratung (3 Minuten): Nach der Bruchreparatur sollen die defekten Prothesenzähne 16, 24, 25 erneuert werden. |
Ä 1 |
Ä 1 |
Bruchreparatur (ohne Abformung) | – | 525 | |
OK-, UK-Abformung für Zahnerneuerung | – | 005 | |
12.2. (17 Uhr) | Wiedereinsetzen der reparierten OK-Totalprothese | 100 b | 526 |
16.3. | 32, 31, 41, 42: Infiltrationsanästhesie | 2 x I | 4 x 009 |
32, 31, 41, 42: Extraktion der lockeren Zähne | 4 x X 1 | 4 x 300 | |
32 - 42: Resektion der Alveolenränder | Alv | – | |
19.3. | OK-, UK-Abformung zur Erweiterung der UK-Modellgussprothese um einen neuen Sattel mit den UK-Schneidezähnen | – | 005 |
20.3. | Wiedereingliederung der erweiterten UK-Prothese | 100 b | 526, 507 |
2.4. | OK-Totalprothese wieder gebrochen Beratung (5 Minuten): Prothese soll unterfüttert und wegen extremer kaufunktioneller Belastung (Bruxismus) mit einer Metallbasis versehen werden |
Ä 1 | Ä 1 |
OK-Abformung zur totalen Unterfütterung mit Randgestaltung sowie zur Einarbeitung einer Stahlbasis | – | – | |
5.4. | Wiedereingliedern der unterfütterten OK-Totalprothese mit Metallbasis | 100 e, 98 e | 529 |
11.7. | Außenteleskop 43 abgebrochen Beratung (12 Minuten): Erneuerung des Außenteleskops 43 sowie Neuverblendung des Außenteleskops 33 |
Ä 1 |
Ä 3 |
OK-, UK-Abformung zur Wiederherstellung | – | 005 | |
13.7. | Wiedereinsetzen der UK-Prothese mit neuem Außenteleskop 43 und neu verblendetem Außenteleskop 33 | 100 b, 91 d/2 24 b | 526, 510, 509, 231 |
24.9. | Überklammerter Zahn 46 frakturiert 46: Leitungsanästhesie und buccale Infiltrationsanästhesie |
L 1 | 010, 009 |
46: Extraktion | X 2 | 301 | |
28.9. | 47: Einschleifen einer Klammerauflage | – | – |
UK-Abformung für Prothesenerweiterung und neue Gussklammer 47 | – | – | |
29.9. | Wiedereinsetzen der erweiterten UK-Prothese | 100 b, 98 h/1 | 526 |
Erläuterungen zur Tabelle
12. Februar
Werden an einer Prothese nacheinander mehrere – voneinander unabhängige – Wiederherstellungsmaßnahmen durchgeführt, so berechtigt dies in der Privatabrechnung auch dann zur separaten Berechnung, wenn die Schritte in derselben Sitzung erfolgen. Dagegen gilt für die Kassenabrechnung, dass die verschiedenen Unternummern der Nr. 100 – auf demselben Heil- und Kostenplan – nur dann nebeneinander angesetzt werden dürfen, wenn die Leistungen in unterschiedlichen Sitzungen erbracht werden.
In diesem Fall sind daher beim Privatpatienten für die Bruchreparatur (ohne Abformung) die GOZ-Nr. 525 und für die anschließende Erneuerung von Prothesenzähnen (mit Abformung) die Nr. 526 ansatzfähig, während die gesamte Wiederherstellungsmaßnahme beim Kassenpatienten unter die Bema-Nr. 100 b fällt. Dabei gilt, dass die Leistungen erst mit der Wiedereingliederung abgeschlossen sind und abgerechnet werden können.
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