01.04.2003 · Fachbeitrag · Aktuelle Rechtsprechung
BSG: Keine Klagebefugnis einer Zahnärztin gegenüber der Krankenkasse bei vorzeitig eingegliedertem Zahnersatz
| Der Fall: Eine Krankenkasse hatte die Genehmigung für einen Heil- und Kostenplan für eine Versorgung mit Zahnersatz mit der Begründung zurückgestellt, zuvor müsste die bei der Versicherten bestehende Parodontose saniert werden. Nachdem die Zahnärztin den Zahnersatz trotzdem eingegliedert hatte, lehnte die Krankenkasse eine Beteiligung an den Kosten ab. Eine dagegen gerichtete Klage der Zahnärztin wies das Sozialgericht ab, weil zwischen Vertragszahnarzt und Krankenkasse keine Rechtsbeziehungen bestünden und ein Vergütungsanspruch nur gegen die KZV gerichtet werden könne. |
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