30.06.2011 | Aktuelle Rechtsprechung
BSG: Nur die Entfernung harter, verkalkter Beläge von Implantaten ist zu erstatten
Eine Ersatzkasse bewilligte einer Versicherten wegen größerer unfallbedingter Kieferverletzungen eine Versorgung mit Implantaten. Die Patientin beantragte später die Übernahme der Kosten einer professionellen Reinigung der Implantate durch die Ersatzkasse. Dies lehnte sie jedoch ab und es kam zum Gerichtsverfahren. Das Bundessozialgericht entschied am 21. Juni 2011 (Az: B 1 KR 17/10 R), dass die Kasse nur verpflichtet ist, der Patientin die Entfernung harter, verkalkter Beläge von den Implantaten im Mund wie bei natürlichen Zähnen als Naturalleistung zu gewähren. Diese Leistung sei von der vertragszahnärztlichen Versorgung auch als vertragszahnärztlich abrechenbare Position umfasst (Bema-Nr. 107). Für einen weitergehenden Anspruch fehle es an einer Rechtsgrundlage.