01.12.2004 · Fachbeitrag · Aktuelle Rechtsprechung
Bundesverfassungsgericht: Vorformulierte Honorarvereinbarung war rechtens!
| Einen Verstoß gegen das Grundrecht auf Berufsfreiheit sah das Bundesverfassungsgericht in einem aktuellen Urteil vom 25. Oktober 2004 (Az: 1 BvR 1437/02), weil das Oberlandesgericht Hamm einem Zahnarzt die Berechtigung abgesprochen hatte, den 3,5fachen Steigerungssatz zu überschreiten. Die OLG-Richter hatten behauptet, es habe ein Verstoß gegen das Gesetz über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBG) vorgelegen. Vom Zahnarzt hatten sie einen Beweis gefordert, dass die Vertragsbedingungen im konkreten Fall zwischen Zahnarzt und Patient tatsächlich ausgehandelt worden seien. Da das OLG eine Revision gegen das Urteil nicht zugelassen hatte, zog der betroffene Privatzahnarzt aus Düsseldorf vor das Verfassungsgericht. |
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