04.10.2010 | Aktuelle Rechtsprechung
Landgericht Köln: Auch eine elektronische Dokumentation muss vollständig sein
Das Landgericht Köln hat am 11. Mai 2010 (Az: 3 O 477/08; Abruf-Nr. 102943 unter www.iww.de) entschieden, dass eine elektronische Behandlungsdokumentation die gleichen Anforderungen erfüllen muss wie die Dokumentation auf Papier. Hintergrund: Ein Patient verlangte von seinem Zahnarzt die Herausgabe der Behandlungsunterlagen, woraufhin dieser aber nur zwei OPGs und einen vierseitigen Ausdruck der elektronischen Behandlungsdokumentation herausgab. Er behauptete, über keine weiteren Behandlungsunterlagen zu verfügen. Das Gericht meinte dazu, der Anspruch des Patienten auf Herausgabe umfasse alle Aufzeichnungen, soweit diese objektive Befunde und Behandlungsmethoden betreffen.
Quelle: Ausgabe 10 / 2010 | Seite 1 | ID 138948