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  • 01.12.2009 | Aktuelle Rechtsprechung

    LSG Hessen: Keine Kostenerstattung für die Implantatversorgung bei einem Würgereiz

    Das Landessozialgericht Hessen hat am 2. Juli 2009 entschieden (Az: L 1 KR 197/07; Abruf-Nr. 093800), dass im Urteilsfall ein gesetzlich Versicherter die Kosten einer Versorgung mit sechs Implantaten nicht erstattet bekommen kann, obwohl er unter einem psychisch bedingten unüberwindbaren Würgereiz und einem Fremdkörpergefühl im Mund leidet, sobald er eine herausnehmbare Prothese trägt. Die Richter begründeten ihre Entscheidung wie folgt: Implantate dürften nur dann bezuschusst werden, wenn die Ausnahmeindikationen für besonders schwere Fälle - wie zum Beispiel nicht willentlich beeinflussbare muskuläre Fehlfunktionen im Mund- und Gesichtsbereich - vorliegen. Dies sei hier nicht der Fall, zumal der Würgereiz vor allem die Muskulatur im Halsbereich betrifft. Außerdem seien psychische Beeinträchtigungen mit den Mitteln der Psychiatrie und Psychotherapie zu behandeln. Allerdings bot die Krankenkasse an, sich an den Kosten einer Suprakonstruktion zu beteiligen.  

     

    Quelle: Ausgabe 12 / 2009 | Seite 1 | ID 131880