03.11.2008 | Aktuelle Rechtsprechung
OLG Celle: Abschluss einer Privatvereinbarung in der Behandlungspause nicht rechtswirksam
„Die Entschließungsfreiheit eines zahnärztlichen Patienten ist unzumutbar beeinträchtigt, wenn ihm nach zweistündiger Behandlung in einer Behandlungspause Vergütungsvereinbarungen über sogenannte Verlangensleistungen in einem Gesamtumfang von knapp 40.000 Euro zur Unterschrift vorgelegt werden und der Zahnarzt unmittelbar nach der Unterzeichnung noch am selben Tage mit der kostenverursachenden Behandlung beginnt. Eine so zustande gekommene Vergütungsvereinbarung genügt nicht §2 Abs. 2 und 3 GOZ und ist deshalb unwirksam.“
So lautet der Leitsatz eines Urteils des Oberlandesgerichts (OLG) Celle vom 11. September 2008 (Az: 11 U 88/08). Dieser – sicherlich nicht alltägliche – Fall zeigt, dass Vergütungsvereinbarungen rechtzeitig vor einer Behandlung abgeschlossen werden müssen und selbstverständlich der Patient zunächst Gelegenheit haben sollte, die Kostenübernahme durch die private Krankenversicherung prüfen zu können.
Leserservice
Das Urteil im vollen Wortlaut ist im Online-Service unter der Nr. 083253 (www.iww.de; in „myIWW“ einloggen) abrufbar.