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  • 03.11.2008 | Aktuelle Rechtsprechung

    OVG Münster: Beihilfe muss Kosten für Implantatversorgung übernehmen

    Der Fall: Eine Lehrerin hatte einen Zahn implantiert bekommen, weil dies nach Ansicht ihres Zahnarztes die einzige medizinisch machbare Lösung war. Obwohl bei gesetzlich Versicherten seit Einführung der befundbezogenen Festzuschüsse die Kosten einer Implantatversorgung zumindest zum Teil übernommen werden, ist dies im Beihilferecht bisher nicht vorgesehen. Die Lehrerin zog daher vor Gericht.  

     

    Die Entscheidung: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster entschied mit Urteil vom 5. August 2008 (Az: 6a4309/05), dass die Beihilfe ebenso wie bei gesetzlich Versicherten einen Teil der Behandlungskosten übernehmen muss. Das OVG korrigierte damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Minden.Eine Revision gegen dieses Urteil ist nicht zugelassen. Allenfalls kann das Land Nordrhein-Westfalen noch Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einreichen.  

     

    Leserservice: Das Urteil im vollen Wortlaut können Sie in unserem Online-Service (www.iww.de) unter der Nr. 083237 abrufen.  

    Quelle: Ausgabe 11 / 2008 | Seite 8 | ID 122580