01.03.2011 | Aktuelle Rechtsprechung
SG München: Überprüfung einer ZE-Planung durch Beratungszahnarzt nicht ausreichend
Das Sozialgericht München hat am 8. Dezember 2010 (Az: S 38 KA 5167/09; Abruf-Nr. 110708) mit noch nicht rechtskräftigem Urteil entschieden, dass die Überprüfung einer Zahnersatz-Planung durch einen von der Krankenkasse beauftragten Beratungszahnarzt nicht ausreicht. Vielmehr müsse in diesem Fall ein Vertragsgutachter eingeschaltet werden. Dies ergebe sich aus den Regelungen im Bundesmantelvertrag. Die AOK Bayern hatte eine ZE-Planung durch einen Beratungszahnarzt überprüfen lassen und schaltete den Prothetikausschuss ein. Der betroffene Zahnarzt und die KZV Bayern gingen dagegen vor und begründeten dies damit, die Anrufung des Ausschusses könne nur auf der Grundlage der Stellungnahme eines einvernehmlich bestellten Vertragsgutachters erfolgen.