01.01.2006 | Aktuelle Rechtsprechung
Wirtschaftlichkeitsprüfung: Prüfgremien müssen keine verfeinerte Vergleichsgruppe bilden
Das Bundessozialgericht (BSG) hat mit Urteil vom 14. Dezember 2005 entschieden (Az: BG KA 4/05 R), dass die Prüfgremien keine verfeinerte Vergleichsgruppe nur aus Zahnärzten mit der Gebietsbezeichnung „Oralchirurgie“ bilden müssen, um dann die Abrechnungswerte des Zahnarztes bzw. der Gemeinschaftspraxis mit den Werten dieser Gruppe zu vergleichen. Die BSG-Richter begründen ihre Entscheidung wie folgt:
Wer die Gebietsbezeichnung „Oralchirurgie“ führt, ist weder verpflichtet, oralchirurgisch tätig zu sein, noch gehindert, alle anderen zahnärztlichen Behandlungen anzubieten. Deshalb kann von der Führung dieser Gebietsbezeichnung nicht darauf geschlossen werden, dass sich das Spektrum der Gesundheitsstörungen in einer oralchirurgischen Praxis von demjenigen allgemeinzahnärztlich tätiger Zahnärzte signifikant unterscheidet.
Im Urteilsfall hat der klagende Oralchirurg in nennenswertem Umfang prothetische Leistungen abgerechnet und in einem Quartal außerdem eine Gemeinschaftspraxis mit einer Zahnärztin geführt, die nicht Oralchirurgin war, ohne dass sich deshalb das Spektrum der in der Praxis erbrachten Leistungen wesentlich geändert hätte.