24.02.2020 · Fachbeitrag · Wirtschaftlichkeitsprüfung
Zahnarzt mit Gebietsbezeichnung „Oralchirurgie“: Hat er einen Anspruch auf eine spezielle Statistik?
| Bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen auf Basis eines statistischen Vergleichs hängt die Frage, ob bei der Behandlung das Wirtschaftlichkeitsgebot beachtet wurde, ganz wesentlich von der Vergleichsgruppe bzw. deren Abrechnungswerten ab. Vielfach diskutiert wird in diesem Zusammenhang die Frage, ob der Zahnarzt mit der Gebietsbezeichnung „Oralchirurgie“ einen Anspruch auf eine „eigene“ verfeinerte Statistik hat. Sonst – so lautet der Vorwurf – würde diese Gruppe zu schnell in den Bereich des „offensichtlichen Missverhältnisses“ geraten und müsse zu Unrecht Honorarkürzungen hinnehmen. |
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