31.01.2011 | Aktuelle Rechtsprechung
Zahnarzt darf Vertragsleistungen nicht von PZR-Zusatzvereinbarung abhängig machen
Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat am 10. Juli 2010 (Az: L 11 Ka 68/07; Abruf-Nr. 110307) entschieden, dass ein Zahnarzt die Behandlung von GKV-Patienten nicht von einer Zusatzvereinbarung zur professionellen Zahnreinigung (PZR) abhängig machen darf. Im konkreten Fall hatte ein Kieferorthopäde seinen Patienten, die die PZR nicht durchführen lassen wollten, keine Behandlungstermine mehr gegeben. Außerdem waren Behandlungsunterlagen angeblich nicht auffindbar. Wegen verschiedener anderer Verstöße wurde ihm sogar die Zulassung entzogen. Dieses Urteil betrifft zwar einen extrem gelagerten Einzelfall, dennoch zeigt es, dass jeder Anschein einer Kopplung der Erbringung von Vertragsleistungen mit dem Abschluss von Privatvereinbarungen unbedingt vermieden werden sollte.