01.12.2010 | Behandlungsplanung
Planungsmodelle - wann können sie in Ansatz gebracht werden und was ist dabei zu beachten?
Planungsmodelle sind bei zahlreichen Behandlungsplanungen als diagnostische Maßnahmen unerlässlich. Wann und wie sie in Ansatz gebracht werden können, wird nachfolgend erläutert.
Abrechnungsmöglichkeiten und Voraussetzungen im Bema
Im Bema stehen für Planungsmodelle zwei Ziffern zur Verfügung:
- Bema-Nr. 7a: Vorbereitende Maßnahmen (Abformung, Bissnahme in habitueller Okklusion) für das Erstellen von dreidimensional orientierten Modellen des Ober- und Unterkiefers zur diagnostischen Auswertung und Planung sowie schriftliche Niederlegung und
- Bema-Nr. 7b: Vorbereitende Maßnahmen (Abformung, Bissnahme) für das Erstellen von Modellen des Ober- und Unterkiefers zur diagnostischen Auswertung und Planung sowie schriftliche Niederlegung
Die diagnostische Planung und Auswertung der Modelle gilt als Voraussetzung für die Abrechenbarkeit dieser Leistungen. Handelt es sich dagegen um die Anfertigung von Arbeitsmodellen, können lediglich die Material- und Laborkosten in Ansatz gebracht werden.
Die Zuordnung nach Leistungsbereichen
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AAZ Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig