01.02.2007 | Berichtigung
Entfernung von Weisheitszähnen unter Narkose in der Regel keine Kassenleistung
Für Irritationen unter unseren Lesern hatte ein Hinweis in der Januar-Ausgabe von „Abrechnung aktuell“ gesorgt, weil eine uns vorliegende Mitteilung einen Fehler enthielt. Daher zur Klarstellung: Die Entfernung von Weisheitszähnen unter Narkose ist in der Regel keine Kassenleistung. Dagegen ist die Behandlung von Phobikern in Narkose nach dem Beschluss des Bewertungsausschusses für Ärzte weiterhin möglich. Phobiker fallen aber nur unter die Regelung, wenn die anerkannte Phobie von Anästhesisten einem ICD-10-Schlüssel zugeordnet werden kann und außerdem eine Kontraindikation gegen die Durchführung des Eingriffs in Lokalanästhesie oder Analgosedierung vorliegt.
Quelle: Ausgabe 02 / 2007 | Seite 6 | ID 84677