01.07.2001 · Fachbeitrag · Bundessozialgericht
Kein Krankenkassenzuschuss für implantatgestützte Krone
| Der weitgehende Ausschluss implantologischer Leistungen aus der Krankenversicherung ist nicht verfassungswidrig. Der Staat kann im Interesse der Funktionsfähigkeit oder der Finanzierbarkeit der Krankenversicherung anordnen, dass bestimmte Leistungen oder Behandlungsmethoden von den Krankenkassen nicht zu erbringen sind, auch wenn die verbleibenden Behandlungsalternativen für den Versicherten mit höheren Belastungen oder sonstigen Nachteilen verbunden sind. Dies hat das Bundessozialgericht am 19. Juni 2001 in mehreren Urteilen beschlossen (u.a. Az: B I KR 27/00 R; B I KR 4/00). |
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