04.03.2010 | Bundeswehr, Zivildienst und Bundespolizei
Neue Punktwerte seit 2010 für zahnärztliche Versorgung von Heilfürsorgeberechtigten
Die KZBV sowie die Bundesministerien für Verteidigung, Inneres und Familie haben die Verhandlungen zur Neufassung der Vereinbarung zur zahnärztlichen Versorgung von Heilfürsorgeberechtigten abgeschlossen, die sich im Unterschriftsverfahren befindet. Hieraus ergeben sich Änderungen bei den Punktwerten und beim Sprechstundenbedarf, die jeweils rückwirkend zum 1. Januar 2010 in Kraft treten. Vom 1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2011 gelten folgende Punktwerte: 0,9710 Euro für die zahnärztlichen Leistungen - mit Ausnahme der Versorgung mit Zahnersatz und Zahnkronen sowie der kieferorthopädischen Behandlung; 0,8337 Euro für die zahnärztlichen Leistungen bei der Versorgung mit Zahnersatz und Zahnkronen sowie der kieferorthopädischen Behandlung. Für die Abgeltung des Sprechstundenbedarfs gilt ab 1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2011 eine Pauschale von 1,3734 Euro je abgerechnetem Abrechnungsschein.