01.12.2002 · Fachbeitrag · Die KZBV stellt klar
Verordnung von Sprach- und Physiotherapie ist Kassenleistung
| Zahnärzte sind grundsätzlich dazu berechtigt, Sprach- und Physiotherapie im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung zu verordnen, soweit die Verordnung zur Ausübung der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde gehört. Dies teilt die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) in einer aktuellen Stellungnahme vom 20. November 2002 mit. Zu diesen Heilmitteln, die im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung verordnet werden können, gehören die Sprachtherapie (logopädische Behandlung) und physiotherapeutische Maßnahmen. Allerdings müssten diese Maßnahmen „hinsichtlich Art und Umfang unter Abwägung der Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten“ verordnet werden. |
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